Mehr Mietzuschuss durch die Wohngeldreform: Berechtigung prüfen

Wiesbaden
(kw) – Vom 1. Januar 2020 an werden die allermeisten der mehr als 30.000 Haushalte in Hessen, die aktuell Wohngeld beziehen, ein höheres Wohngeld erhalten, teilt die Landesregierung mit. Es werden zudem mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. Insbesondere Familien und Rentnerinnen und Rentner werden von den Leistungsverbesserungen profitieren.

Erstmals seit Bestehen des Wohngeldes wird dieses künftig automatisch alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. „Dadurch reduziert sich einerseits die Zahl derer, die aufgrund von Einkommenserhöhungen weniger Wohngeld erhalten oder ihren Wohngeldanspruch verlieren, und andererseits werden weniger Haushalte zwischen Wohngeld sowie Arbeitslosengeld II und Sozialleistungen hin- und her wechseln müssen“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir.

Um ab Januar 2020 von den Leistungsverbesserungen zu profitieren, müssen die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nichts weiter unternehmen. Die bestehenden Wohngeldansprüche werden, wie bereits im Rahmen der letzten Wohngeldreform 2016, automatisiert neu berechnet.

„Für Haushalte mit geringem Einkommen, die bisher noch keinen Zuschuss zu ihrer Miete bekommen, kann es sich lohnen, gleich im Januar 2020 einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Denn die Wohngeldleistungen gelten immer von dem Monat an, in dem der Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt wurde,“ rät der Minister.



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