Bis zum Normalbetrieb der Krankenhäuser wird es noch dauern

Hessen. – Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen werden auch mittelbare Folgen der Corona-Krise die Krankenhäuser auf absehbare Zeit belasten. Im Rahmen einer Videokonferenz diskutierte der Vorstand des Klinikverbunds Hessen am 11. Mai die aktuelle Situation der öffentlichen Kliniken in Hessen. Nach derzeitigem Stand sollen die Krankenhäuser gemäß den Vorgaben der hessischen Landesregierung langsam wieder den normalen Betrieb aufnehmen und zunehmend Behandlungen durchführen, die wegen der Bereithaltung von Kapazitäten für COVID-19 Patienten verschoben wurden.

Der Klinikverbund weist darauf hin, dass die Normalisierung des Krankenhausbetriebes und die Durchführung aller üblicherweise notwendigen Behandlungen unter Corona-Bedingungen nicht einfach sei. So seien alle Patientinnen und Patienten bei Aufnahme und im Verlauf zu testen, es sollten maximal Zweibettzimmer belegt werden und in vielen Kliniken laufe die Behandlung von COVID- und Non-COVID-Patienten gleichzeitig, müsse aber strikt voneinander getrennt werden. „Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf und Personaleinsatz in den Kliniken, vom Material und der persönlichen Schutzausrichtung ganz zu schweigen; der Aufwand und die Kosten, um die Infektionsgefahr für Personal und Patienten zu minimieren, sind immens“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. „Die Erlöse für die verschobenen Behandlungen sind weggebrochen und die Fallpauschalen, die das Krankenhaus für die Behandlung der COVID-Patienten erhält, decken in den meisten Fällen und vor allem bei Intensivbehandlungen nicht annähernd die entsprechenden Kosten“, meint Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Durch die vom Land beschlossene schrittweise Wiederaufnahme der regulären Behandlungen unter strengen Auflagen könne zudem der Anspruch auf die pauschale Vergütung der für COVID-Behandlungen freigehaltenen Betten wegfallen.

„Obwohl die Pauschale für freigehaltene Betten gar nicht von den Krankenhäusern ins Spiel gebracht wurde, sondern entgegen einem alternativen Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom Gesetzgeber beschlossen wurde, wird jetzt den Kliniken vorgeworfen, sie wollten sich damit sanieren beziehungsweise daran bereichern“, sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Es sei jedoch klar, dass die Pauschale ein Schnellschuss gewesen sei, um rasch zu handeln. Statt in einen Streit und kleinteilige Diskussion über die richtige Verteilung der Pauschale zu verfallen, gehe es nun eher darum, eine sachgerechte Lösung zu finden. „Dabei muss der Bundesgesundheitsminister Herr Spahn jedoch sein Versprechen einlösen, dass keine Klinik wegen Corona in eine finanzielle Krise gerät“, so Schaffert weiter. Deshalb seien nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die mittelbaren Folgen der Krise für die Krankenhäuser zu berücksichtigen. Die ursprünglichen Behandlungskapazitäten könnten schon wegen der Schutzmaßnahmen und Auflagen auf längere Sicht nicht erreicht werden. Dies gelte für alle Krankenhäuser, beispielsweise auch für die Fachkliniken, die gar keine COVID-Patienten behandelten. Dafür brauche es einen angemessenen Ausgleich.

Der Klinikverbund Hessen fordere den Gesetzgeber auf, hinsichtlich der Krankenhausfinanzierung das Jahr 2020 als Ausnahmejahr zu betrachten. Dies gelte auch für die Verwendung der Beitragsmittel. Die Kosten der Krise dürften nicht überwiegend der gesetzlichen Krankenversicherung überlassen werden. Der Bund und auch das Land hätten die Verantwortung dafür, dass die Finanzierung von Gesundheitsleistungen nach der Krise durch die Krankenversicherung möglich bleibe - trotz der dann vermutlich sinkenden Einnahmen.

„Der Gesetzgeber muss sich fragen, ob das Nebeneinander des bisherigen leistungsorientierten Vergütungssystems und einer ‚Nichtleistungspauschale‘ für die Krankenhausfinanzierung in dieser Ausnahmesituation geeignet ist, in der es nicht primär um Leistung, sondern um Vorhaltung und Vorbereitung für einen möglichen Katastrophenfall geht“, sagt Schaffert. Deshalb müsse das Jahr aus der üblichen Finanzierungssystematik herausgenommen werden.

Im Klinikverbund Hessen haben sich alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen. Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für über 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in Hessen. Der Klinikverbund Hessen vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber Öffentlichkeit und Politik.



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