Bei positivem Testergebnis sofort zu Hause isolieren

Hochtaunus (how). Omikron breitet sich in der Bundesrepublik und damit auch im Hochtaunuskreis immer stärker aus. Das Kreis-Gesundheitsamt erwartet in den kommenden Tagen weiter steigende Zahlen von Neuinfektionen und weist aus aktuellem Anlass darauf hin: „Personen, die ein positives Corona-Testergebnis erhalten, müssen sich umgehend nach Hause begeben und selbst isolieren.“ Dazu ist keine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamts notwendig. Das positive Testergebnis allein bedeutet die sofortige, gesetzliche Pflicht zur Absonderung. Dies gilt nicht nur nach einem positiven PCR-Test, sondern auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest beziehungsweise Selbsttest.“

Geregelt ist dies in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen. Personen, bei denen der Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausfällt, dürfen die Wohnung verlassen, um zur Prüfung des Testergebnisses einen genaueren PCR-Test vornehmen zu lassen, der von einem Labor ausgewertet wird. Erste Anlaufstelle nach einem positiven Selbsttest sollte die eigene Hausarztpraxis oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst, Telefon 116117, sein. Bei Personen, die in einem Bürgertestcenter ein positives Schnelltestergebnis erhalten, wird noch am Ort – sofern es die bestehenden Testkapazitäten zulassen – ein PCR-Test durchgeführt.

„Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Dieser soll nach Möglichkeit durch geschultes Personal wiederholt und dann durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Ergebnisse der Testungen können per E-Mail an corona[at]hochtaunuskreis[dot]de gesendet werden. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt im Regelfall nicht!“, erklärt Dr. Nikolaos Sapoutzis, stellvertretender Fachbereichsleiter des Gesundheitsamts. Aktuell muss aufgrund der Überlastung der Labore mit Verzögerungen von mehreren Tagen gerechnet werden, bis das Ergebnis eines PCR-Befundes vorliegt. Die Pflicht zur häuslichen Absonderung gilt nach einem positiven PCR-Test auch für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene.

Wegen der zu erwartenden großen Zahl an Neuinfektionen wird das Gesundheitsamt aus Kapazitätsgründen Infizierte in der Regel nicht mehr telefonisch kontaktieren. Stattdessen konzentriert sich das Gesundheitsamt mit Vorrang auf vulnerable Gruppen und Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen. Fragen werden an der hessenweiten Hotline für Fragen und Informationen zum Coronavirus unter 0800-5554666 oder alternativ unter Telefon 0611-32111000 beantwortet. Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantworten die Hotline-Mitarbeiter montags von 8 bis 18 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr.

Für weitere Fragen und Informationen zum Coronavirus ist die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es im Internet unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen. Zusätzliche Informationen finden Interessierte auch auf der Homepage des Hochtaunuskreises www.hochtaunuskreis.de.



X