Die Reform der Grundsteuer – Infos und Hilfen für Eigentümer*innen

Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet müssen neuen Bemessungsgrundlagen ermittelt werden.

Ab dem Jahr 2025 erheben die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022.

Was müssen Sie bereits im Jahr 2022 tun?

Allein in Hessen betrifft die Grundsteuerreform rund drei Millionen Grundstücke. Die Grundsteuerreform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer, doch die Bearbeitung aller Grundstücke benötigt Zeit. Deshalb ist bereits in diesem Jahr eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück, das kann auch eine Eigentumswohnung sein, eine eigenständige Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, und das ganz unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten.

Die elektronische Abgabe der Erklärung ist verpflichtend und kann ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Das heißt auch: Ab dem 1. Juli wird Ihnen der digitale Vordruck in ELSTER angezeigt.

Fristende für die Abgabe der Erklärung ist der 31. Oktober 2022.

Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich und wo finden Sie diese Daten?

Hessen hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für eine sehr einfache Grundsteuer entschieden. Sie müssen eine insgesamt nur wenige Angaben umfassende Erklärung einreichen. Dies ist erforderlich, weil einige Angaben den Behörden teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen.

Welche Angaben und Daten wichtig sind, finden Eigentümerinnen und Eigentümer auf übersichtlich gestalteten Checklisten auf der Website www.grundsteuer.hessen.de.

Es müssen verschiedene Grundangaben gemacht werden, wie zum Beispiel das Aktenzeichen. Das Aktenzeichen, bisher auch „Einheitswert-Aktenzeichen“, „EW-Az.“ oder ähnlich genannt, findet man entweder auf den Einheitswertbescheiden des Finanzamts oder den Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden der Kommune. Dazu kommen Angaben über die Lage und Eigentümerverhältnisse.

Fragen zur Grundsteuerreform?

Dann kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Finanzamt. Alle Informationen rund um die Grundsteuerreform gibt es im Internet, unter www.grundsteuer.hessen.de. Oder nutzen Sie den Steuerchatbot, der als digitaler Ansprechpartner im Internet rund um die Uhr zur Verfügung steht (www.steuerchatbot.de).

Für die elektronische Übermittlung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag kann man das ELSTER-Verfahren nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im Internet auf www.elster.de nötig.

Gut zu wissen: Familienangehörige (z. B. Ihre Kinder oder Enkel) dürfen ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für Sie abzugeben. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung.

Für Fragen aus Königstein ist das Finanzamt Bad Homburg zuständig. Dort gibt es von 8 bis 18 Uhr eine Telefonhotline (0800) 522 5335.

Die Hessische Steuerverwaltung wird Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen ein individuelles Schreiben mit weiteren Informationen per Post zukommen lassen. Das Schreiben soll voraussichtlich im Juni 2022 bei Ihnen eingehen.



X