Reiserückkehrer aus Risikogebieten tragen Verantwortung

Hochtaunus
(kb) –
Aufgrund der aktuell gültigen Quarantäne-Verordnung des Landes Hessen müssen alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten die Einreise beim Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises anzeigen und sich vorsorglich für 14 Tage in häusliche Isolierung begeben. Allerdings gilt die Ausnahme: Wenn Einreisende einen negativen PCR-Test auf Covid19, verbunden mit einer ärztlichen Bescheinigung, vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, kann die Quarantäne-Pflicht wegfallen. Viele Bürger*innen haben Urlaub und reisen ins In- oder Ausland – möglicherweise halten sich Menschen dabei zumindest zeitweise in Corona-Risikogebieten auf. „In der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie ist besondere Achtsamkeit von großer Bedeutung. Solange es keine Impfung oder ein Medikament gibt, müssen wir auch mit Rückschlägen rechnen“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr und weist auf die aktuelle Regelung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (10. CoBeLVO) hin.

Die Verordnung besagt, dass in der Regel für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Zu den aktuellen Risikogebieten zählen beispielsweise Ägypten, Brasilien, Dominikanische Republik, Serbien und USA. Eine Auflistung aller Risikogebiete befindet sich auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebie.... Es ist zu beachten, dass es tagesaktuell zu Veränderungen kommen kann. Für die Einstufung wird einerseits die Zahl der Neuinfektionen, anderseits die Einschätzung des Auswärtigen Amts berücksichtigt.

Die Meldung der Reiserückkehrer hilft dem Landkreis, mögliche Infektionswege nachzuvollziehen und muss an das Gesundheitsamt des Landkreises unter E-Mail an gesundheitsamt[at]hochtaunuskreis[dot]de oder Telefonnummer 06172-886850 (Support-Hotline) erfolgen.

Auch in Deutschland können Landkreise oder Städte kurzfristig zu Risikogebieten erklärt werden, wenn dort die Infektionszahlen erheblich ansteigen.

Weitere Informationen des Landes Hessen zur Corona-Thematik und entsprechenden Verordnungen finden Bürger*innen auf https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgem.... Verstöße gegen die Verordnungen können mit Bußgeldern belegt werden.



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