Von der Schraube bis zum Waschbecken: RP Darmstadt überwacht Bauprodukte

Harmonisierte Bauprodukte sind Produkte, die im gesamten EU-Binnenmarkt gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (EU BauPVO) nach den gleichen Normen hergestellt werden müssen. Solche Produkte – wie die Schrauben auf diesem Bild – tragen auf ihrer Verpackung das CE-Zeichen für Französisch „Communautés Européenes“, was nichts anderes als „Europäische Gemeinschaften“ bedeutet. Foto: RP Darmstadt

Darmstadt (kw) – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist in Südhessen auch für die Überwachung von Bauprodukten zuständig – Schwerpunkt der Kontrollen ist die Aufdeckung von Mängeln. Ziel ist, dass mangelhafte Bauprodukte nicht mehr auf den Markt kommen. Mit ihrer Arbeit sorgt die Marktüberwachung des RP nicht nur für mehr Sicherheit, sondern trägt auch zu einem gerechten Wettbewerb in der EU bei.

Die für harmonisierte Bauprodukte zuständigen Marktüberwachungsbehörden aller Bundesländer legen einmal im Jahr gemeinsam die zu kontrollierenden Produkte in einem Überwachungsprogramm fest. Die Auswahl erfolgt anhand jährlich aktualisierter Festlegungen. Die Kontrollen basieren im Wesentlichen auf eigeninitiierten Kontrollen der auf dem Markt angebotenen Bauprodukte. Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten geht das RP ebenfalls nach.

Im Jahr 2019 werden Bauprodukte aus elf verschiedenen Bereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus kontrolliert. Dabei sind auch Produkte, die schon länger im Fokus stehen. Hierzu zählen beispielsweise Abdichtungsbahnen oder Lärmschutz-Einrichtungen an Straßen. Bei diesen Produkten haben die Ergebnisse der bisherigen Kontrollen gezeigt, dass weitere Überprüfungen sinnvoll sind. Es sind aber auch sieben neue Produkte in das Überwachungsprogramm aufgenommen worden. Zum Beispiel kontrollieren die Behörden in diesem Jahr mit Duschwannen und Waschbecken erstmalig Sanitäreinrichtungen.

Die Auswahl der Produkte für die aktive Überwachung erfolgte einerseits anhand ihrer Relevanz für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung. Andererseits beziehen die Behörden auch Erfahrungen aus der anlassbezogenen (reaktiven) Marktüberwachung mit ein. Die Wirkung der Überwachungsmaßnahmen wird anhand von Nachkontrollen geprüft.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik erhältlich unter: www.dibt.de/de/wir-bieten/marktueberwachung.



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