Schulen und Sportvereine müssen aufeinander zugehen

Hochtaunus (gw). Der Schulsport-Club Königstein wurde am 20. Juni 2005 gegründet und gilt in der Region als Paradebeispiel dafür, wie künftig die Kooperation zwischen Schule und Verein aussehen könnte. Der SCK ist vor 14 Jahren aus einer Volleyballgruppe an der St.-Angela-Schule heraus entstanden und nimmt in der Saison 2019/20 mit mehr als einem Dutzend Mannschaften am Spielbetrieb des hessischen Volleyball-Verbands teil.

Das Thema „Schule und Verein“ interessierte in der Auftakt-Veranstaltung der Vereins-Thementage 2019 des Sportkreises Hochtaunus in Oberursel etliche Lehrer, Vereinsfunktionäre und Sportwissenschaftler. Insbesondere der Aspekt der künftigen Ausrichtung der an dieser Thematik beteiligten Gremien stand im Mittelpunkt der Diskussionen, die vom Geschäftsbereichsleiter Schule, Bildung und Personalentwicklung des Landessportbunds Hessen, Dr. Frank Obst, kompetent und unterhaltsam moderiert wurde.

Ausgangspunkt für den Informationsaustausch war der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der gemäß dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD ab 2025 verbindlich festgeschrieben werden soll. Nach den Vorstellungen von Familienministerin Franziska Giffey wird ein Gesetzentwurf spätestens Anfang 2020 vorliegen.

Andreas Klein, Lehrer an der Philipp-Reis-Schule in Friedrichsdorf und in Personalunion auch einer der sechs Schulsport-Koordinatoren im Staatlichen Schulamt Hochtaunus/Wetterau, hatte das Beispiel des SC Königstein genannt. „Vereine und Schulen müssen aufeinander zugehen“, lautet seine Forderung angesichts der rasanten Entwicklung von Ganztagsschulen. Dieses Betreuungsangebot bis in den Nachmittag hinein bieten inzwischen nach Aussage der Referentin im Bereich Schule sowie Bildung und Personalentwicklung beim Landessportbund, Elisabeth Pfeiffer-Grätz, mehr als 1100 der 1800 Schulen in Hessen an. Landrat Ulrich Krebs sagte Unterstützung vor allem hinsichtlich der Infrastruktur und der finanziellen Unterstützung bei der Einrichtung zusätzlicher Übungsleiterstellen zu. „Es sollte nicht das einzige Angebot im Bereich Sport sein“, lautete seine diplomatische Antwort auf die Frage, ob er auch die Einrichtung von eSport (elektronischer Sport, Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen) im Schulunterricht fördern würde.

Wichtige Unterstützung bei der Verzahnung von Schul- und Vereinssport können FSJler leisten: jugendliche Erwachsene, die bei ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sportclub arbeiten und in einem Teilbereich an der Schule – zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften – tätig sind. Klein nannte Beispiele von Oberstufenschülern an der PRS, die zunächst als Mentoren und später als Übungsleiter in die Organisation des Schulsports aufgenommen wurden.

Möglichkeiten für die Kooperation von Schule und Verein sind zum Beispiel Absprachen bei der gemeinsamen Hallen und Sportstättennutzung, Werbung für Vereinsangebote in Schulen, Schnupperangebote von Vereins-Übungsleitern, Einbindung von Vereinstrainern in Unterrichtseinheiten, gemeinsame Sportfeste, Durchführung von Arbeitsgemeinschaften oder Nachmittagsangebote durch Vereinsübungsleiter. In dem 2012 neu strukturierten „Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen“ ist die finanzielle Unterstützung seitens des hessischen Kultusministeriums geregelt. Nach Beratungsgesprächen, Beschluss der Programmgruppe sowie Erstellung eines Kooperationsvertrags können bis zu dreimal 700 Euro in drei Jahren bewilligt werden, die über den Verein anhand der Stundennachweise monatlich an den Übungsleiter ausgezahlt werden. Die Schule kann gemäß Vereinbarung zusätzliche Gelder überweisen.



X