Tipps des Landeskriminalamts zum Thema Hassposting im Internet

Wiesbaden (kw) – Das Bundeskriminalamt hatte Anfang des Jahres zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Tag der Bekämpfung des Hasspostings ausgerufen. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte – je nach Straftatbestand drohen bis zu 5 Jahre Haft. In mehreren Bundesländern wurden kriminalpolizeiliche Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt.

Auch die hessische Polizei ist im Bereich der Bekämpfung dieses Phänomenbereichs sehr aktiv. Eigens hierfür wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Hasspostings auseinandersetzt. In Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

übernimmt das „Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus“ (HKE) die Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Jeder kann etwas tun

Zeigen Sie Zivilcourage: Hassreden sollten nicht toleriert oder ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und andere Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist. Hierbei kann es hilfreich sein, den Postersteller direkt anzusprechen. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für getätigte Äußerungen. Wichtig ist es, sich nicht selbst zu Beleidigungen oder Ähnlichem hinreißen zu lassen“, so „bleiben Sie in Ihrer Argumentation sachlich und fair.“ Wenn Sie unsicher sind, ob ein entsprechender Kommentar bereits strafbar ist, können Sie diesen dem Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei melden.

Strafanzeige bei Polizeidienststelle

Grundsätzlich können jegliche Strafanzeigen bei jeder örtlichen Polizeidienststelle angezeigt werden. Im Falle von Hasspostings ist eine genaue Dokumentation des Sachverhaltes für eine erfolgreiche Strafverfolgung elementar:

Das Fertigen eines Screenshots des Postings, der die Inhalte dokumentiert, hilft den Polizeibehörden bei der Beweisführung

Datum und Uhrzeit der Tat

Das Internetportal, auf dem das Hassposting stattgefunden hat, inklusive der exakten Internetadresse des betreffenden Posts (Kopie der Adresszeile des Internetbrowsers).



X