Kauf des Grundstücks des Fernheizkraftwerks

Schwalbach (sn). In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung wurde eine weitere Lesung dieses Gremiums zum Kauf des Grundstücks des Fernheizwerkes beschlossen. Diese soll am 25. Februar stattfinden.

Damit die Stadtverordnetenversammlung noch vor der Wahl über das Vorhaben abstimmen kann, soll zu einer Sondersitzung Anfang März eingeladen werden. Ursache sind die am 14. März bevorstehenden Kommunalwahlen. Denn danach wird es mehrere Wochen dauern, bis sich Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Magistrat konstitutiert haben und wieder arbeitsfähig sind. Aus diesem Grund und weil die in den Vertragsverhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte (NH) und E.ON erzielten Ergebnisse für Schwalbach so vorteilhaft sind, drückt Bürgermeister Alexander Immisch auf die Tube.

Immisch: „Die zum Kauf des Fernheizgrundstücks ausgehandelten Verträge werden die Stadt in die Lage versetzen, die Wärmeversorgung in der Wohnstadt Limes mitzugestalten. Wir wollen endlich in den Fahrersitz, damit wir die richtige Richtung einschlagen können, für die Kunden der Fernwärmeversorgung ebenso wie für die Umwelt. Diese Chance müssen wir jetzt ergreifen. Den Stadtverordneten hat die Verwaltung alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Und nachdem das Vorhaben seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird, ist es richtig, dass das Stadtparlament seine Entscheidung in Ruhe treffen will.“

Über die für Schwalbach erreichten Verhandlungsergebnisse freut sich Bürgermeister Immisch weiterhin: Die Laufzeit des Erbbaurechtes konnte bis 31. Dezember 2027 begrenzt werden. Eine automatische Verlängerung des Erbbaurechtes gibt es dann nicht mehr und die Stadt kann den Betrieb des Fernheizkraftwerks neu ausschreiben.

Immisch: „Die Stadt wollte keinesfalls einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages über 2027 hinaus zustimmen. Dies ist der Grund, warum wir für private Kunden eine Umstellung der Berechnung des Grundpreises von beheizter Fläche auf Anschlusswert nicht durchsetzen konnten.“ Er erinnert daran, dass die NH dem Verkauf ihres Grund- stückes an die Stadt nur zustimmen wollte, wenn diese auf gütlichem Wege zustande komme.

Ebenso ist vertraglich festgelegt, dass der den E.ON-Kunden zu berechnende Wärmelieferpreis das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten darf. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen (und kann dies per Abmahnung nicht abgestellt werden), würde das Erbbaurecht dann auf die Stadt zurückfallen. Ein letzter Pluspunkt der vertraglichen Regelungen ist die Einrichtung eines Kundenbeirates. In ihm werden neben den Vertragspartnern auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Bürger beteiligt. Der Kundenbeirat dient dem Informations- und Meinungsaustausch über Fragen der Fernwärmeversorgung und weiterer Energiedienstleistungen in Schwalbach.

Alexander Immisch ist überzeugt: Mit dem Kauf des Heizwerk-Grundstücks wird gleichfalls das seit mehr als einem Jahrzehnt an- dauernde bürgerschaftliche Engagement zahlreicher Schwalbacher gewürdigt. Die Liste der bürgerschaftlich Engagierten ist lang, und jeder der Genannten hat auf seine Weise zum Erfolg beigetragen: Klaus Beeg und Arfast Mummy (der leider schon verstorben ist) trugen mit ihrer Recherche und ihren technischen und naturwissenschaftlichen Beiträgen zum Fundament der Argumentation bei. Ein Dank geht auch an die Aktiven der IG-Fernwärme, die dieses Thema über mehr als ein Jahrzehnt lang mit Nachdruck in der kommunalpolitischen Arena gehalten haben. Weiter dankt Immisch auch im Namen des Magistrates der Energie-Kommission, die als Hilfsorgan des Magistrates im Jahr 2008 gebildet wurde. Und schließlich spricht der Bürgermeister den an den Verhandlungen beteiligten Magistratsmitgliedern Eberhard Kramer, Johann Reichert und Roland Winter seinen Dank aus.



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