Schwalbach (MS). Seit dem Wochenende dürfen die Parteien Plakate zur Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 15. März aufhängen. Kaum hängen die bunten Bilder, gibt es auch schon die erste Aufregung. Denn ausgerechnet CDU-Kandidat Thomas Milkowitsch – der als Erster Stadtrat ja eigentlich für Recht und Ordnung zuständig ist – hat mutmaßlich gleich gegen die Regeln verstoßen.
Stein des Anstoßes ist ein Plakat, dass an vielen Stellen in Schwalbach zu sehen ist. Darauf wirbt Thomas Milkowitsch für „mehr Sicherheit“ in Schwalbach und neben ihm steht Stadtpolizist Stefan Herkströter in Uniform. Abgesehen von der inhaltlichen Schwäche, dass Thomas Milkowitsch als Ordnungsdezernent ja seit Jahren längst hätte für „mehr Sicherheit“ sorgen können, wenn es dafür Bedarf geben sollte, steht der Verdacht eines Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht der Polizei im Raum. Denn Polizisten und auch Stadtpolizisten dürfen sich nicht einfach in Uniform unter ein Parteilogo stellen. Sie sind – wie alle anderen Beamten und Angestellten der Verwaltung – zu strikter Neutralität verpflichtet. So heißt es in § 33 des Beamtenstatusgesetzes: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen.“ Analog gilt die Vorschrift auch für städtische Angestellte wie die Stadtpolizisten.
Das hessische Beamtengesetz sagt ebenso klar: „Beamte haben sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten.“ Und als Innenminister stellte Thomas Milkowitschs CDU-Parteikollege Peter Beuth im Jahr 2020 eigens noch einmal klar: „Die Beschäftigten sind verpflichtet, sich in ihrer Dienstausübung neutral, sachlich und objektiv zu verhalten.“
Gleichwohl holte Thomas Milkowitsch seinen Untergebenen aus dem Ordnungsamt in Uniform zum Foto-Shooting. Einer Schuld ist sich der gelernte Jurist nicht bewusst. Für ihn liegt kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Stadtpolizisten vor. „Er hat das freiwillig und außerhalb seiner Dienstzeit gemacht“, erklärt Thomas Milkowitsch gegenüber der Schwalbacher Zeitung. Dass Stefan Herkströter „außerhalb der Dienstzeit“ Uniform trägt, erklärt Thomas Milkowitsch damit, dass das Foto in der Mittagspause des Stadtpolizisten entstanden sei. Ganz wohl scheint dem CDU-Bürgermeisterkandidaten bei der Sache aber doch nicht gewesen zu sein. Denn das Schwalbacher Stadtwappen ließ er als Hoheitszeichen vor dem Shooting sicherheitshalber vom Ärmel der Uniform entfernen. „So ist die Neutralitätspflicht gewahrt“, behauptet Thomas Milkowitsch.
Das sehen seine Mitbewerber ganz anders. „Hier wurde das Neutralitätsgebot nicht eingehalten“, stellt SPD-Kandidat Lutz Ullrich – ebenfalls Volljurist – fest. Er prüft zurzeit, ob und wenn ja wie er und die SPD gegen das Plakat vorgehen werden.
Gewundert über den Auftritt des Stadtpolizisten unter dem CDU-Logo hat sich auch Grünen-Kandidatin Katja Lindenau, bleibt aber gelassen: „Am Ende muss Thomas Milkowitsch das beantworten. Ich hätte es nicht gemacht.“ Ein Fass will sie wegen des Plakats nicht aufmachen. „Ich konzentriere mich lieber auf inhaltliche Dinge.“
Weitere Regelverstöße moniert
Sowohl SPD als auch Grüne kritisieren aber weitere mutmaßliche Regelverstöße der CDU. So hat das Ordnungsamt – das Thomas Milkowitsch untersteht – allen Parteien mitgeteilt, dass Plakate erst ab Samstag, 8 Uhr, aufgehängt werden dürfen. Die einzige Partei, die sich nicht daran hielt, war die CDU, die sich schon in der Nacht zuvor die besten Laternen „schnappte“. Konsequenzen durch das Ordnungsamt hatte das nicht.
Ähnlich soll es bei Plakaten für Veranstaltungen gewesen sein, die auch schon vor dem 1. Februar aufgehängt werden durften. Da hatten alle die Anweisung, nicht mehr als 25 Schilder pro Veranstaltung im Stadtgebiet aufzuhängen. Bei den Plakaten für Veranstaltungen des Ordnungsdezernenten zählten die anderen Parteien nach eigenen Angaben jedoch deutlich mehr – ebenfalls folgenlos.
In Uniform ist Stadtpolizist Stefan Herkströter auf einem Plakat von CDU-Kandidat Thomas Milkowitsch zu sehen. Viele sehen darin einen klaren Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Verwaltung.Foto: Schlosser
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