Hessische Steuerverwaltung informiert zur Grundsteuer

Schwalbach (sbw). Grundeigentümer in ganz Hessen müssen bis 31. Oktober eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt einreichen. Dazu informiert die Hessische Steuerverwaltung mit einem Faltblatt, das im Bürgerbüro des Rathauses zur Mitnahme bereit liegt. Online erhält man Auskunft unter www.grundsteuer.hessen.de. Wer seine Fragen telefonisch stellen möchte, wendet sich unter Telefon 06196-9600 an das für Schwalbach zuständige Finanzamt in Hofheim am Taunus. Auch die hessenweite Service-Hotline zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) unter Telefon 0800-5225335 kann genutzt werden. In beiden Fällen gibt es die Auskunft kostenlos montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Erster Stadtrat und Kämmerer Thomas Milkowitsch: „Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt ab 2025 eine neue Grundsteuer. Die bisherigen Einheitswerte müssen dann durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Um diese einzuführen, benötigen die Finanzämter schon in diesem Jahr von allen Eigentümern eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag.“ In ganz Hessen müssen rund drei Millionen Grundstücke so neu bewertet werden. Das braucht entsprechend Zeit. Die Grundsteuer als solche ist jedoch eine kommunale Steuer. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz, den die Stadtverordnetenversammlung als Teil des städtischen Haushaltsplans beschließt.



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