Steuerbescheide versandt

Schwalbach (sbw). Am 6. Januar wurden die Jahressteuerbescheide für dieses Kalenderjahr an alle Steuerpflichtigen der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer versandt. Quartalsfälligkeiten für die Gewerbe- und Grundsteuerbescheide sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie der 15. November. Für die Hundsteuer ist die einmalige Fälligkeit der 1. Juli. Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die jeweilige Steuer entsprechend der Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung benannten Konto abgebucht. Wer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird darum gebeten, sicherzustellen, dass die Forderungen rechtzeitig und korrekt beglichen werden. Die Steuerbescheide gelten bis zur Erteilung eines geänderten Bescheids, gegebenenfalls auch für die folgenden Jahre. „Wenn keine Änderungen anliegen, werden wir zukünftig auf den Versand von Bescheiden verzichten,“ erläutert Kämmerer Thomas Milkowitsch. Bei Fragen geben die zuständigen Sachbearbeiter der Finanzverwaltung im Rathaus unter Telefon 06196-804150 oder -152 gerne Auskunft.



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