An Winterdienst bei Schnee und Eis denken

Steinbach (stw). Winterzeit ist auch die Zeit in der Hausbesitzer oder Mieter bei Schneefall und Glätte darauf achten müssen, dass die Gehwege vor ihrem Grundstück geräumt beziehungsweise gestreut sind. In Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Weg entsteht. Der später Räumende muss sich somit an die schon geräumten Flächen anpassen. Die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes besteht täglich von 7 bis 20 Uhr. Bei Bedarf muss mehrfach geräumt oder gestreut werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Auch müssen die Hausbesitzer oder Mieter daran denken, dass nach der Frostperiode die Streurückstände wieder aufgekehrt werden müssen. Wer sich näher über das Thema informieren möchte, kann die Straßenreinigungssatzung auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de nachlesen, indem er den Links Rathaus/Bürgerservice/Satzungen folgt. Für Fragen steht außerdem der Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Rathaus unter der Telefonnummer 06171-700090 oder per E-Mail an ordnungsamt[at]stadt-steinbach[dot]de zur Verfügung.



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