Das Einmaleins der Sperrmüllentsorgung

Sulzbach (bs) „Im Rahmen der jüngsten Sperrmülleinsammlungen ließ sich beobachten, dass die Bereitstellung des Sperrmülles bereits tagelang vor der Abholung erfolgt“, moniert die Gemeinde Sulzbach. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass sperrige Abfälle frühes­tens ab 18 Uhr am Abend vor der Einsammlung an den Straßenrand oder Bürgersteig zu stellen sind.

Darüber hinaus werden immer wieder für den Sperrmüll ungeeignete Gegenstände zur Abholung bereitgestellt. Deshalb liefert die Gemeinde Anhalts­punkte zur passenden Entsorgung: Zum Sperrmüll gehören im Allgemeinen sperrige Haushalts­einrichtungsgegenstände wie Schränke, Regale, Truhen, Stühle, Sprung­rahmen, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche und gebündelte Bodenbeläge. Die bereitgestellte Menge darf einen Umfang von drei Kubikmetern nicht über­schreiten. Nicht zum Sperrmüll gehören Kleintextilien wie Decken und Kleidung, Elektrogeräte aller Art, Autoreifen, Badkeramik, Altpapier und Gegenstände aus dem Außenbereich wie Jägerzaun oder Rasenmäher. Zudem ist die Sperrmüllabfuhr nicht vorgesehen für Haushaltsauflösungen, komplette Entrümpelungen oder gewerblichen Abfall.

Erläuterungen zur Abfallentsorgung sind im im Abfallkalender einsehbar, erhältlich am Empfang des Rathauses, oder auf der der Gemeinde-Homepage www.sulzbach-taunus.de nachzulesen.



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