AfD darf bei der Kommunalwahl in der Kurstadt nicht antreten

Bad Homburg (js). Die AfD darf bei der Kommunalwahl am 15. März in Bad Homburg nicht antreten. Seit den Wahlen vor fünf Jahren ist die AfD mit einem Sitz im Stadtparlament vertreten, diesen kann sie jetzt nicht mehr verteidigen.

Die Entscheidung gilt nur für den Stadtverband. Die Wahlvorschläge aller elf Parteien und Wählergemeinschaften, die sich bei der Kommunalwahl um Kreistagsmandate bewerben wollen, sind vom Wahlausschuss des Hochtaunuskreises zeitnah zugelassen worden. Bei der Kreiswahl wird die AfD auf den Stimmzetteln auf dem zweiten Platz hinter der CDU gelistet, die Position richtet sich nach der Zahl der Landesstimmen bei der letzten Landtagswahl.

Hintergrund für die Entscheidung auf Stadtebene sind formale Mängel beim von der Partei eingereichten Wahlvorschlag. Die Entscheidung fiel in öffentlicher Sitzung im Sitzungszimmer des Technischen Rathauses. Der unabhängige Wahlausschuss der Stadt hat den Wahlvorschlag der AfD in diesem Rahmen einstimmig zurückgewiesen. Zu Beginn der Sitzung hatte Wahlleiter Dirk Hübner ausführlich die „schwerwiegenden Fehler“ erläutert, die zum Ausschluss der AfD führten. Die Partei habe in ihrem Wahlvorschlag „Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung“ nicht entsprochen. Ein möglicher Einspruch des AfD-Stadtverbandes gegen die Entscheidung mit kurzer Frist wurde danach nicht mehr eingelegt, heißt es aus dem Rathaus und dem Kreishaus.

Zunächst hatte der Wahlvorschlag der Homburger AfD dem Vernehmen nach keine Mängel aufgewiesen. Unstimmigkeiten im Stadtverband und andauernde Querelen zwischen Stadt- und Kreisverband haben dann wohl die Fakten auf den Tisch gebracht, die der AfD in der Kurstadt zum Verhängnis wurden. Da wurde auch von einer möglichen Auflösung des Homburger Ortsverbandes gesprochen, die der Kreisverband anstrebe, vor allem aber über die nicht ordnungsgemäße Aufstellung der Wahlliste. So seien die Einladungen zur Aufstellungsversammlung, nicht wie festgelegt, schriftlich erfolgt und von den 38 Mitgliedern nur 19 eingeladen worden. Es liegen zudem eidesstattliche Erklärungen zweier Parteimitglieder vor, die keine Einladung erhalten hätten. Dies aber ist im Hessischen Kommunalwahlgesetz zwingend vorgeschrieben.

Solche Fehler seien gemeinhin nicht heilbar, heißt es, die Entscheidung im Ausschuss erfolge daher nicht politisch, sondern ausschließlich nach formalen Kriterien. Auch eine parteiinterne Aufarbeitung wird das AfD-Desaster so kurz vor der Kommunalwahl nicht ändern .



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