Bad Homburg (hw). Die Bürgerliste Bad Homburg (BLB) bemängelt, dass die vom Magistrat kürzlich verkündete Umstellung der Abfallentsorgung von Vollservice auf Teilservice nicht rechtmäßig ist. Gültig sei hier für die Exekutive, sprich die Verwaltung, der Beschluss der Legislative, also des Stadtparlaments. Dieses hatte einstimmig für Vollservice abgestimmt, schreibt der BLB-Fraktionsvorsitzende Armin Johnert.
Durch die einsame Entscheidung „der Obrigkeit“ werde daher der Parlamentsbeschluss missachtet und das Parlament ignoriert. „Ein ungeheuerlicher Vorgang!“, so Johnert. „Man kann von der Verwaltung erwarten, dass sie ihre Planungen langfristig ausrichtet. Daher sind wir bei der BLB verwundert, dass man dort angeblich schon länger von Personalmangel weiß, aber nichts unternommen hat, um diesen auszugleichen.“ Noch verwunderter sei man, dass die Verantwortlichen nun so tun, als sei man kurzfristig von Personalknappheit überrascht worden.
Wenn man es doch schon länger wusste, fragt die BLB, warum habe es denn nicht rechtzeitig, vielleicht schon im Frühjahr 2023 dazu eine Vorlage aus dem Magistrat gegeben, die im Stadtparlament diskutiert und vermutlich sogar beschlossen worden wäre? Die jetzige Eigenmächtigkeit zeuge von Selbstherrlichkeit. Dass es für die zwischenzeitliche Einschränkung des Services eine finanzielle Entschädigung geben müsse, steht für die BLB außer Frage: Da die jetzige Situation nicht rechts-konform ist, könnte sonst jeder Bürger gegen die Einschränkung des Services klagen.