Keine Sondernutzungsgebühren

Bad Homburg (hw). Um die Folgen der Corona-Krise für den heimischen Einzelhandel abzumildern, hat der Magistrat beschlossen, den Bad Homburger Einzelhändlern die Sondernutzungsgebühren rückwirkend vom 1. November 2020 bis vorläufig zum 31. März zu erlassen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie wurden bereits die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie für 2020 und noch bis Ende Februar 2021 komplett erlassen“, erklärt Oberbürgermeister Alexander Hetjes. Die lokalen Händler seien von dem Gebührenerlass jedoch unberührt geblieben, da die Geschäfte größtenteils geöffnet bleiben durften. Doch mit dem Inkrafttreten des harten Lockdowns Mitte Dezember 2020 mussten auch weite Teile des Einzelhandels ihre Geschäfte schließen. Hetjes: „Um den wirtschaftlichen Schaden für die Einzelhandelsbetriebe zumindest ein Stück weit zu reduzieren, haben wir beschlossen, die Sondernutzungsgebühr für Einzelhandelsbetriebe im genannten Zeitraum auszusetzen.“

„Jede Entlastung ist dringend geboten, damit wir auch nach Überwindung der Corona-Pandemie weiterhin eine attraktive Innenstadt und wirtschaftlich gesunde Geschäfte in Bad Homburg vorfinden“, sagt Citymanagerin Tatjana Baric. Die Einnahmen durch die Sondernutzungsgebühren für 2020 belaufen sich auf insgesamt 17 594 Euro. Durch den teilweisen Gebührenverzicht verzeichnet die Stadt einen Einnahmeausfall von rund 7330 Euro.



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