Lesermeinung

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Unser Leser Holger Görtz aus Bad Homburg schreibt unter dem Titel „Absurdistan auf der Fußgängerzone“ zu seinen Erfahrungen mit der Ordnungspolizei:

Als meine Frau, die zur Zeit einen schweren Bandscheibenvorfall hat, und ich am 21. Januar auf den Waisenhausplatz gingen und uns dort auf einer Bank niederließen, um einen Kaffee und Gebäck zu uns zu nehmen, war für uns die Welt noch in Ordnung. Weit und breit war außer uns niemand in der Nähe, einzig einige Fußgänger liefen in weitem Abstand an uns vorbei. Wir nahmen also unseren Mund-Nasen-Schutz ab, um die Getränke zu uns zu nehmen. In diesem Augenblick wurden wir von zwei Ordnungspolizisten, die mit einem Auto durch die Fußgängerzone fuhren, in einer Art und Weise kontrolliert, die mich wirklich fassungslos macht. Uns wurde vorgehalten, dass wir einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung der Stadt Bad Homburg begehen würden, da auch das kurzzeitige Abnehmen der Maske zum Zwecke des Trinkens verboten sei, und dies jetzt mit einer Geldbuße von 50 Euro pro Person geahndet würde. Da wir uns weigerten, diese Strafe zu akzeptieren, und uns auf die Regelung der Landesregierung beriefen, die ein Abnehmen der Maske zum Trinken ausdrücklich nicht verbietet, wurde von den Ordnungspolizisten die Polizei gerufen, von der wir wie Schwerverbrecher behandelt wurden. Drei Polizisten und zwei Ordnungspolizisten bauten sich vor uns auf und drohten an, uns durchsuchen zu wollen – wohlgemerkt wegen dem Abnehmen einer Maske zum Trinken!

Da muss ich mich schon fragen: Hat Herr Oberbürgermeister Hetjes hier als oberster Dienstherr seine Stadtpolizei angewiesen, so mit unbescholtenen Bürgern umzugehen und hier weit über die gesetzlichen Regelungen hinauszugehen? Oder hat das Ordnungsamt zu viel Champagnerluft geschnuppert? Dann sollte man hier dringend durch eine klare Ansage vom Rathaus für eine Ausnüchterung sorgen.



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