Bad Soden/Sulzbach (wto) – Am Sonntag, 4. Juni, wird im gesamten Main-Taunus-Kreis gewählt – die Direktwahl des Landrats oder der Landrätin steht an. Gewählt wird in allen Kommunen des Kreises – ihnen obliegt die Organisation der Wahl.
Doch damit nicht genug: In Bad Soden wird an diesem Tag doppelt gewählt. Denn am 4. Juni ist in der Stadt am Taunus neben der Landratswahl auch die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin anberaumt. „Die Wahlen sind ganz bewusst zusammengelegt worden“, sagt Torsten Kiesewetter, Abteilungsleiter Organisation und Personal im Magistrat von Bad Soden. Er ist „besonderer Wahlleiter“, bei ihm laufen die Fäden der Wahlen in Bad Soden zusammen. „Denn der beträchtliche organisatorische Aufwand kann zusammengefasst werden: Wahllokale werden nur einmal eingerichtet, die Wahlhelferinnen und -helfer werden nur einmal berufen und geschult, die amtlichen Vordrucke für die Briefwahl können gemeinsam genutzt werden.“
Beschlossen worden war der Termin der Bürgermeisterwahl in Bad Soden von der Stadtverordnetenversammlung im September 2022. Auch eine etwaige Stichwahl wird am selben Tag stattfinden wie eine etwaige Stichwahl des Landrats, nämlich am 18. Juni. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet die Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen bekommen haben – das gilt für die Bürgermeisterwahl in Bad Soden genauso wie für die Landratswahl im Kreis. Sollte ein Bewerber oder eine Bewerberin bereits im ersten Wahlgang am 4. Juni die absolute Mehrheit der Stimmen bekommen, entfällt die Stichwahl.
Die Amtszeit beginnt erst später
Im Main-Taunus-Kreis wollen vier Personen zur neuen Landrätin oder zum neuen Landrat gewählt werden, dessen Amtszeit dann am 1. Oktober beginnt: Michael Cyriax von der CDU – er ist der amtierende Landrat –, Özlem Bumin von der SPD, Thomas Völker von der Linken und Dr. André Kruschke von der Basis. In Bad Soden stehen als Bürgermeisterkandidaten Dr. Frank Blasch von der CDU – er ist der amtierende Bürgermeister –, Harald Fischer von den Grünen und Dr. Martina Helmerich von der SPD zur Wahl (s. dazu auch den Beitrag auf Seite 2).
Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Frank Blasch geht noch bis zum 29. Februar 2024. Somit beginnt die nächste Amtszeit des Stadtoberhaupts in Bad Soden erst am 1. März 2024. Seine Wahl findet fast neun Monate vorher statt – warum ist das so? „Laut Hessischer Gemeindeordnung“, erläutert Kiesewetter, „kann die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle durchgeführt werden. Davon kann jedoch um bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn so die Bürgermeisterwahl gemeinsam mit einer anderen Wahl möglich ist. Und genau das geschieht jetzt durch die Zusammenlegung mit der Landratswahl.“
Wer wählen darf
Die Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wobei der Kreis der Berechtigten – in Bad Soden sind es rund 17.400 an der Zahl – für die beiden Wahlen in Bad Soden fast identisch ist. Einige wenige Ausnahmen gibt es, zum Beispiel dann, wenn jemand kurz vor der Wahl aus einem anderen Ort des Main-Taunus-Kreises nach Bad Soden umgezogen ist, sodass dann nur die Wahlberechtigung für die Landratswahl vorliegt. Wählen dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger. Die Wahlhelfer prüfen die Berechtigung anhand des Verzeichnisses und geben dann, wenn beide Berechtigungen vorliegen, zwei Stimmzettel aus, einen weißen für die Landratswahl und einen gelben für die Bürgermeisterwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler kann eine Stimme je Stimmzettel abgeben. Die Stimmzettel kommen in dieselbe Urne – eine Verwechslungsgefahr beim Auszählen ist wegen der unterschiedlichen Farblichkeit praktisch ausgeschlossen.
In Bad Soden gibt es 14 Wahlbezirke, für die jeweils ein Wahllokal eingerichtet wird. Dazu kommen vier Briefwahlbezirke. „Für alle 18 Bezirke“, so Kiesewetter, „benötigen wir einen Wahlvorstand.“ Das Spektrum der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer, die den Wahlvorstand bilden, reicht von engagierten Bürgern über städtische Bedienstete bis hin zu Stadtverordneten. In Sulzbach, wo nur die Stimme für die Landratswahl abgegeben werden kann, gibt es sieben Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nicht nur per Post angefordert werden, sondern dies ist auch ganz bequem online möglich. Dazu muss man die Homepage der Stadt unter www.bad-soden.de aufrufen und die Zeile „zur Briefwahlbestellung“ anklicken, wo dann mit wenigen Angaben die Unterlagen beantragt werden können; sie werden dann per Post zugeschickt. Die niedrigschwellige Online-Beantragung der Briefwahl ist auch in Sulzbach möglich. Hier ist auf www.sulzbach-taunus.de das Feld „Landratswahl“ und dann der Begriff „Online Wahlscheinantrag“ anzuklicken.
Die Stimme vorab abgeben
Wer per Briefwahl abgestimmt hat, muss den roten Wahlbrief nicht per Post versenden, sondern kann seine Stimme auch direkt im Bürgerbüro „abgeben“ – zu verstehen ist dies im wörtlichen Sinne, wenn die Briefwählerin oder der Briefwähler den angekreuzten Stimmzettel direkt zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Kommune abgibt – in Sulzbach befindet sich das Büro im Rathaus, in Bad Soden im Paulinenschlößchen. „Das Bürgerbüro“, sagt Kiesewetter, „ist aber kein Vorab-Wahllokal. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal genügt die Vorlage des Personalausweises, um wählen zu können.“
Nach 18 Uhr werden am Wahltag die Stimmen ausgezählt. Dann geht es schnell. Denn sobald ein Teilergebnis, das Ergebnis eines Wahlbezirks, ausgezählt ist, wird es in die Wahlsoftware „votemanager“ eingegeben. Kiesewetter: „Es wird noch einmal auf Plausibilität geprüft, danach gehen wir unmittelbar damit live und veröffentlichen es auf der Homepage der Stadt Bad Soden.“