Bad Soden (bs/Sc) – Bürgerinformationsveranstaltungen sind allgemein nicht unbedingt als besonders „stimmungsvoll“ bekannt, aber am vergangenen Mittwoch war das Bürgerhaus, im Vorgriff auf die Faschingsveranstaltung am Sonntag, bereits karnevalistisch bunt geschmückt, was der allgemeinen Stimmung sicher nicht abträglich war. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner waren der Einladung der Stadt zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“ gefolgt. Bürgermeister Dr. Frank Blasch begrüßte die Gäste und erläuterte im Anschluss die allgemeinen Grundlagen eines Bebauungsplanverfahrens.
Neben Ronald Uhle von der Planungsgruppe ALS waren Fachbereichsleiter Bauen und Entwickeln, Michael Serba, Abteilungsleiter Stadtentwicklung und Mobilität, Michael Henninger und Tamina Milius, Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität, als Ansprechpartner auf dem Podium für anschließende Bürgerfragen präsent. Es gelang den Beteiligten, um dieses bereits vorwegzunehmen, die Bürger umfänglich zu informieren und die im Anschluss aufkommenden Fragen zielgerichtet und verständlich zu beantworten.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“, dessen Geltungsbereich 7,25 Hektar umfasst, ist es, den historisch geprägten Bereich nördlich des Bebauungsplans Nr. 8 „Untere Hauptstraße“ planungsrechtlich zu erfassen, zu strukturieren sowie den Erhalt des historischen Charakters zu sichern. Durch eine behutsame Nachverdichtung sollen das Ortsbild verbessert und insbesondere denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden.
Von der Vorplanung zur Satzung
Die Vorplanungen sowie die Analyse der Bestandsbebauung im oberen Ortskern Neuenhain sind bereits abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde jedes Gebäude mit Daten wie Höhe, Grundstücksausnutzung und Alter der Bebauung erfasst. Diese erhobenen Daten dienten als Grundlage für den Vorentwurf für den B-Plan 26, der am vergangenen Mittwochabend präsentiert wurde.
Aktive Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der aktiven Bürgerbeteiligung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vom 5. März bis 7. April 2025 zum Bebauungsplanvorentwurf persönlich Stellung zu beziehen sowie Anregungen und Einwände vorzubringen. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 in der Verwaltungsstelle in Neuenhain zur Einsicht aus. Darüber hinaus stehen die Bebauungspläne auch digital auf der städtischen Website zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Frist die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26 abzugeben. Dies ist entweder per E-Mail an abt.61[at]stadt-bad-soden[dot]de, in schriftlicher Form an den Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus oder während eines Termins in der Abteilung „Stadtentwicklung und Mobilität“ (Sprechzeiten montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr) in der Hauptstraße 45 möglich.
Fragen der Anwohner
Bereits am Mittwochabend nutzten Anwohnerinnen und Anwohner die Gelegenheit, ihre Fragen an die Fachleute auf dem Podium zu richten. Neben allgemeinen Fragen zum Bebauungsplanverfahren beschäftigten die Bürgerinnen und Bürger vor allem Fragen zur Verkehrs- und Parkplatzsituation im oberen Neuenhainer Ortskern, zu einer möglichen Ausweitung des Geltungsbereichs des B-Plans 26 sowie die Bedeutung einer Neufestsetzung von Bauobergrenzen für die Bestandsgebäude.
Solaranlagen
Ein Punkt, der mehrfach thematisiert wurde, war die Installation von Solarpanelen auf Dächern und Fassaden. Sieht der BPlan hier vor, dass Solarpanele möglichst so angebracht werden sollten, dass sie von der Straße her nicht sichtbar sind, stellten einige Anwesende die berechtigte Frage, wie denn zu verfahren sei, wenn die der Straße zugewandte Dach- oder Fassadenseite diejenige mit der größten Sonneneinstrahlung sei.
Bürgerhaus
Ebenfalls Thema waren die Planungen für die oberen Stockwerke des Bürgerhauses, wenn die Verwaltung in den neuen Verwaltungssitz im Medico-Palais umgezogen ist. Hier gibt es Planungen für eine Wohn- oder Gewerbenutzung sowie für den Bau eines angrenzenden Parkplatzes, was von einem Anwohner im Hinblick auf die Flächenversiegelung und die Erhaltung des historischen Ortsbildes kritisch hinterfragt wurde.
Hainpfad
Mehrere Fragen bezogen sich auf den Hainpfad, der von den Anwohnern als sehr eng und aus diesem Grund von den Rettungskräften teilweise nur erschwert befahrbar beschrieben wurde. Hier wäre auf Anregung der Anlieger das Nachdenken über eine Umwidmung in eine „Spielstraße“ wünschenswert. Das Thema „Hainpfad“ machte an diesem Abend deutlich, dass die Verkehrssituation die Anwohner sehr beschäftigt. Allerdings, so war von Seiten der Stadt zu vernehmen, kann über eine Umgestaltung von Straßen erst nachgedacht werden, wenn größere Leitungs- und Sanierungsarbeiten eine Erneuerung der Straße notwendig machen, was aktuell nicht der Fall sei.
Michael Henninger, Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität, ermutigte am Ende der Veranstaltung die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv ins Bebauungsplanverfahren einzubringen und ihre Anregungen schriftlich einzureichen.
Im nächsten Verfahrensschritt werden alle eingehenden Stellungnahmen ausgewertet, gegeneinander abgewogen und der Vorentwurf des Bebauungsplans zu einem Entwurf weiterentwickelt. Voraussichtlich Anfang 2026 wird dann der Entwurf in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert und im Anschluss erneut öffentlich ausgelegt. Dann besteht noch einmal Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge in das Verfahren einzubringen. Bis der Bebauungsplan schließlich als Satzung beschlossen wird und damit Rechtskraft erlangen kann, werden noch zwei bis drei Jahre vergehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“ umfasst ein Gebiet von 7,25 ha. Foto: Stadt Bad Soden