Die Ortsgerichte sind wieder erreichbar

Bad Soden (bs). Nach der coronabedingten Zwangspause sind die Ortsgerichte ab sofort wieder für alle Bürger*innen da. In jedem Bad Sodener Stadtteil gibt es ein Ortsgericht. In der Vergangenheit haben Bürger nach Bedarf auch die Ortsgerichte in Stadtteilen gewählt, in denen sie nicht ihren Wohnsitz haben. Beglaubigungen zum Beispiel sollen aber nur von dem Ortsgericht erteilt werden, in dem der Antragsteller wohnt.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich im Bedarfsfall nur an das Ortsgericht zu wenden, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet.

Für die Kernstadt (Ortsgericht I) ist der Ortsgerichtsvorsteher Wilfried Sindt unter der Telefonnummer (06196) 21547 erreichbar, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Für Altenhain (Ortsgericht II) ist der Ortsgerichtsvorsteher Wolfgang Löb unter der Telefonnummer (06174) 203 2310 erreichbar. Die Sprechzeiten sind montags von 17 bis 18.30 Uhr im Alten Rathaus, Langstraße 31.

Für Neuenhain (Ortsgericht III) ist Ortsgerichtsvorsteher Ralf Gauf zuständig. Seine Sprechzeiten sind montags von 17 bis 18 Uhr im Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 3. Erreichbar ist Ralf Gauf unter der Telefonnummer (06196) 208-363.



X