Bad Soden (bs) – Der Waldsportplatz in Altenhain bleibt an seinem jetzigen Standort. Das haben die Stadtverordneten bei der Versammlung am 20. September einstimmig beschlossen. Eine etwaige Verlegung des Platzes an den Standort Spitzgewann ist damit vom Tisch.
Die Diskussion über dieses Thema beschäftigt die Einwohner Altenhains und die Politiker seit etlichen Jahren. Als vor zehn Jahren der Bodenbelag – vom Hart- zum Kunstrasenplatz – ausgetauscht wurde, gab es Überlegungen, ob der derzeitige Standort wegen seiner Mängel in der Infrastruktur überhaupt erhalten werden solle. Dabei wurden Flächen im landwirtschaftlichen Gebiet „Spitzgewann“ als Alternativstandort genannt. Für einen Umzug müsste allerdings zuvor der Regionale Flächennutzungsplan geändert werden. Zudem haben sich bei einer damaligen Befragung die Eigentümer gegen einen Verkauf ausgesprochen. „Wir gehen davon aus, dass sich an dieser Einstellung bis heute nichts geändert hat“, sagt Bürgermeister Frank Blasch.
Eigentümerin des Sportplatzes am Waldrand ist die Stadt Bad Soden am Taunus, genutzt wird die Anlage in erster Linie vom BSC Altenhain. Tatsache ist, dass der Waldsportplatz Mängel aufweist. So hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen, dass die Verwaltung einen Bericht vorlegen soll, der darlegt, welche Arbeiten erforderlich sind – besonders in den Bereichen Wasser, Abwasser, Parkraum, Strom. Diesen wollen dann die Parlamentarier erneut beraten.
Zisternenpflicht für Neubauten
Beschlossen haben die Stadtverordneten auch eine Novellierung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Soden. Die wichtigste Änderung der Satzung besteht in einer Zisternenpflicht beim Neubau eines Gebäudes. Mit ihrer Entscheidung folgen die Parlamentarier einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Dezember 2022, mit dem die Herstellung einer Retentionszisterne zur Regenrückhaltung und Kanalentlastung vorschrieben wird. Künftig soll jede Zisterne mit einer Entnahmemöglichkeit einschließlich Außenzapfstelle gebaut werden.
Schon bislang ist der verpflichtende Einbau einer Zisterne bei Neubauten über Bebauungspläne in weiten Teilen des Stadtgebiets geregelt. Durch die Ergänzung der Abwasserbeseitigungssatzung werden nun auch die übrigen Teile des Stadtgebiets erfasst, für die entweder ein älterer oder gar kein Bebauungsplan existiert.
„Zisternen sind wichtige Pufferbehälter für die Wasserspeicherung und dienen dazu, Niederschläge oder Oberflächenwasser zu speichern. Deshalb haben wir entsprechende Vorgaben in den vergangenen Jahren in allen neu aufgestellten Bebauungsplänen bereits aufgenommen. Gerade auch im Hinblick auf die Entlastung des städtischen Kanalsystems haben Zisternen bei Starkregenereignissen eine überaus wichtige Funktion, weshalb ich die Entscheidung der Stadtverordneten begrüße“, so Bürgermeister Blasch.