Neue Stellplatz- und Ablösesatzung ab März

Eschborn (ew). In ihrer Sitzung am Donnerstag, 26. Januar, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn eine neue Stellplatz- und Ablösesatzung beschlossen. Diese enthält grundlegende Neuerungen und Ergänzungen.

Die Größe neuer Stellplätze ist nun entsprechend der Garagenverordnung (GaVO) herzustellen. Zudem berechnet sich zukünftig der Ablösebetrag für Stellplätze in Abhängigkeit des Bodenrichtwerts und nicht mehr nach Pauschalbeträgen.

Auch die Anforderungen an Fahrradabstellplätze wurden konkretisiert. Ab einer bestimmten Anzahl müssen nun Abstellmöglichkeiten für Lastenräder vorgesehen werden.

Beim Thema Elektromobilität wird auf das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) verwiesen. Demnach müssen bei Wohngebäuden mit über fünf Stellplätzen all diese mit Leerrohren für die Ladeinfrastruktur vorgesehen werden.

An der Anzahl der geforderten Stellplätze hat sich grundlegend nur wenig geändert. Bei der Art der Bebauung wurden Kategorien zusammengefasst oder die Bemessungsart – zum Beispiel von der Zahl der Beschäftigten auf die Quadratmetergröße bei Verkaufsstätten – geändert.

Zukünftig wird auch zwischen gefördertem und nicht gefördertem Wohnraum unterschieden.

Besonders interessant für große Bauprojekte ist die Möglichkeit zur Reduktion der Anzahl an notwendigen Stellplätzen durch sogenannte „mobilitätsverbessernde Maßnahmen“. Dazu zählt die Schaffung von mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, das Vorhalten von Bike- und Carsharing-Angeboten sowie die Bereitstellung von ÖPNV-Zeitkarten. Durch diese Maßnahmen zusammen kann die geforderte Anzahl an Stellplätzen um maximal 20 Prozent reduziert werden.

„Die neue Stellplatz- und Ablösesatzung ist aus unserer Sicht bauherrenfreundlicher gestaltet und zudem zukunftsweisend sowie innovativ. Die mobilitätsverbessernden Maßnahmen bieten konkrete Möglichkeiten zur Reduzierung von Stellplätzen an und sollen gleichzeitig das Mobilitätsangebot vor Ort erweitern. Auch Themen wie Elektromobilität sowie mehr und bessere Fahrradabstellmöglichkeiten wurden aufgegriffen“, so Bürgermeister Adnan Shaikh.

Die neue Stellplatz- und Ablösesatzung wird am 1. März veröffentlicht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bauanträge nach diesem Zeitpunkt müssen also auf Grundlage der neuen Satzung erfolgen.



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