Illegale Abfallentsorgung

Friedrichsdorf (fw). Aufgrund der wiederkehrenden Problematik der illegalen Abfall-entsorgung im Stadtgebiet wird ausdrücklich auf Paragraf 18, Absatz 1, Nummer 4 Ordnungswidrigkeiten der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf hingewiesen. Die illegale Abfallentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß Paragraf 18, Absatz 2 Satz, Nummer 1 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5 bis 50 000 Euro geahndet werden. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Zudem können Abfälle auf dem Wertstoffhof, im Deponiepark Brandholz sowie beim Schadstoffmobil der Rhein Main–Abfall entsorgt werden.



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