Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Friedrichsdorf (fw). Ab 1. Januar 2024 entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ab Januar 2024 ist es somit nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Die Stadt bittet dringend um Beachtung. Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Diese Dokumente besitzen eine Gültigkeit von sechs Jahren. Welches Ausweisdokument für ein Kind bei einer Reise notwendig ist, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise eingesehen werden. Das Einwohnermeldeamt darf diesbezüglich keine verbindliche Empfehlung aussprechen. Folgende Kosten entstehen bei Antragstellung (Personen unter 24 Jahren): Personalausweis 22,80 Euro, Reisepass 37,50 Euro. Dafür benötigte Unterlagen sind: ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate), Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung), bisheriges Ausweisdokument (wenn bereits vorhanden), eine von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung. Zur Identitätsprüfung muss das Kind bei der Antragstellung dabei sein. Die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem sechsten Lebensjahr sowie eine Unterschrift ab dem zehnten Lebensjahr sind Pflicht. Die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich sind, sind zu beachten. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen. Erfahrungsgemäß verlängern sich die Produktionszeiten zu den Hauptreisezeiten.



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