Zukunft der Kirche in Friedrichsdorf

Friedrichsdorf (fw). Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat beschlossen, dass sich Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums bis 31. Dezember 2026 in einer gemeinsamen Rechtsform organisieren. Damit die Kirchenvorstandswahl im Frühjahr 2027 bereits auf der Basis der neuen Strukturen durchgeführt werden kann, muss die Neuorganisation bis Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.

Doch was bedeuten die möglichen Rechtsformen „Gemeindezusammenschluss“, „Gesamtkirchengemeinde“ und „Arbeitsgemeinschaft“ für den zukünftigen Nachbarschaftsraum? Wie bildet sich das Leitungsgremium bei einem Gemeindezusammenschluss? Was ist eine Gesamtkirchengemeinde? Worin liegen die Herausforderungen der Arbeitsgemeinschaft? Zur Klärung dieser und weiterer Fragen lädt die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf für Freitag, 19. Januar, von 18 bis 21 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Rechtsformen der Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum“ in das Gemeindehaus Friedrichsdorf, Taunusstraße 2, ein.

Transformationsunterstützerin Nina Seelbach gibt einen Überblick zu den Grundlagen der Rechtsformen, zu deren Auswirkungen auf Körperschaft, Leitungsgremium, Haushalt, Personal und vieles mehr, zu konkreten Schritten in der Organisation der Rechtsform und zu den Konsequenzen für die Gestaltung des Nachbarschaftsraums. Außerdem steht die Klärung und Diskussion offener Fragen zum Thema Rechtsformen auf der Tagesordnung. Eingeladen sind alle Gemeindemitglieder aus den vier evangelischen Friedrichsdorfer Kirchengemeinden Burgholzhausen, Friedrichsdorf, Köppern und Seulberg.



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