Quo vadis, Oberems?

Viele Initiativen trafen sich vergangenen Samstag auf dem Gebiet, das der neue Regionale Flächennutzungsplan als Bauland ausweist.Foto: B.I.O.

Oberems (kw) – Für den Glashüttener Ortsteil Oberems, mit nur 900 Einwohnern, legt der Regionalverband einen Plan vor, in dem gleich zwei Baugebiete in einer Größenordnung von 5 Hektar vorgesehen sind.

B.I.O. wendet sich entschieden gegen diese Entwurfsplanung und bat am vergangenen Samstag zu einer Informationsveranstaltung in Oberems, deren Schwerpunkt auf der Betrachtung des geplanten Wohnbaugebiets oberhalb des Gasthauses „Zum Deutschen Haus“ und entlang des Weges „Am Steinchen“ lag.

Diesem Aufruf folgten BUND, NABU, IGEL, BI Lebenswertes Schloßborn, Bündnis 90/Die Grünen, die Wählergemeinschaft Schloßborn (WGS), die neugegründete Wählergemeinschaft Oberems (WGO) und viele interessierte Bürgerinnen und Bürger, um sich vor Ort einen Eindruck von der Entwurfsplanung zu verschaffen. Bei nebligem Novemberwett-er war für alle Teilnehmer der drohende Verlust an wertvollem Naturraum unmittelbar erfahrbar, denn die ausgeprägte Hanglage ermöglichte einen guten Überblick.

Heike Orth, Vorsitzende des NABU Oberems, erklärte als unmittelbar Betroffene anschaulich die Naturschutzmaßnahmen zur Pflege der Streuobstwiese. Eine Bebauung würde nicht nur deren Bestand gefährden, es wären auch Vernetzungen mit Gehölzinseln und weiteren Streuobstbeständen die Grundlage entzogen.

Andreas Gräfe von der Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Landschaft Glashü-ens (IGEL) mahnte, grundsätzlich „keine weitere Ausdehnung der Bebauung in den derzeit gegebenen Außenbereich zu ermöglichen“ – dies gelte insbesondere für das Ortsbild Oberems in idyllischer Landschaft mit weitgehend intakter Natur.

Cordula Jacubowsky vom BUND Königstein-Glashütten erinnerte an einen zentralen Grundsatz der Bauleitplanung: Nach §1 Abs.3 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne nur dann aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Womit sich die Frage stellt, ob die Ausweisung einer neuen Fläche zur Wohnbebauung überhaupt erforderlich ist.

Tim Böttger von der Wählergemeinschaft Schloßborn (WGS) bemerkte zu Recht, dass ein solcher Bedarf überhaupt nie ermittelt wurde. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf die schleppende Vermarktung von Baugrundstücken im Baugebiet „Am Silberbach“ in Schloßborn.

Bedenkt man, dass in dem ebenfalls in Oberems geplanten Mischgebiet Gewerbe und Wohnen gleichermaßen zulässig sind, so ist die Erforderlichkeit eines zusätzlichen Wohnbaugebiets erst recht nicht nachvollziehbar.

Daher brachte Dr. Christian Holst von Bündnis 90/Die Grünen es auf den Punkt, als er sagte: „Die Ausweisung als ’Wohnbaufläche’ ist eine ökologische Katastrophe und muss rückgängig gemacht werden. Um diese Fläche dauerhaft zu schützen, muss sie als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Wir hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen, beim Regierungspräsidium in einer Stellungnahme diese Pläne abzulehnen.“

Der Gemeindevorstand stellt in einer amtlichen Mitteilung fest: „Seitens der Gemeinde Glashütten sind keine Stellungnahmen angedacht“ (Amtsblatt v. 1. Nov. 2025, S. 8).

Am Donnerstag, 13. November, legen Bündnis 90/Die Grünen und WGS in der Gemeindevertretersitzung einen Antrag zur Abstimmung vor, in dem der Gemeindevorstand beauftragt werden soll, eine Stellungnahme abzugeben, der die Herausnahme des Gebietes „Am Steinchen, Flurstücke 143-147“ beinhaltet.

B.I.O., mit seinem Vorsitzenden Dirk Trippe, war erfreut über die rege Teilnahme an der Informationsveranstaltung und hofft auf anhaltendes Interesse für die Gemeindevertretersitzung an diesem Donnerstag.



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