Schloßborn (kw) – Die Wählergemeinschaft Schloßborn (WGS) reagiert mit einer Erklärung auf den Haushaltsentwurf der Gemeinde Glashütten für das Jahr 2024. Dieser sei zu entnehmen, dass der Gemeindevorstand „neben den ärgerlichen, aber unvermeidbaren Gebührenanpassungen bei Frisch- und Schmutzwasser“ auch eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B um 95 Punkte von ursprünglich 535 auf dann 630 Prozent ins Auge fasse.
Doch dabei soll es nicht bleiben. Durch vom Gemeindevorstand gewünschte, nachträgliche Änderungen soll der Hebesatz um weitere zwölf Punkte auf dann 642 Prozent steigen. Das bedeute zum Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern eine weitere, zusätzliche Belastung um durchschnittlich etwa 260 Euro pro Jahr, rechnet die WGS vor.
Die Wählergemeinschaft halte eine derartige Steuer- und Gebührenerhöhung in Zeiten von Inflation, gestiegenen Lebenshaltungskosten und hoher Zinsen für inakzeptabel. „Wir sehen die Gefahr, dass gerade junge Familien, die wir dringend in unserer Gemeinde benötigen und die wir eigentlich durch die Ausweisung eines neuen Baugebietes in Schloßborn anlocken wollten, durch solche Zahlen abgeschreckt werden. Aber auch für die einheimische Bevölkerung wird es damit immer schwieriger, ihren Lebensunterhalt vernünftig zu bestreiten“, so der Vorstand.
Insgesamt kritisiere die WGS den äußerst engen Zeitplan, die Einbringung des Haushalts unmittelbar vor den Herbstferien, gefolgt von den HFA-Beratungen schon in der Woche nach Ferienende. Das lasse weder den einzelnen Gemeindevertretern ausreichend Zeit, den Haushalt gründlich zu studieren und zu bearbeiten, noch bleibt genügend Zeit für interne und interfraktionelle Beratungen. „Auch kritisieren wir, dass unmittelbar nach Aushändigung des Haushaltsentwurfs eine Änderungsliste des Gemeindevorstands verschickt wurde, welche jedoch noch nicht in das vorliegende Arbeitsdokument eingearbeitet wurde.“ Diese Kritik wiege umso schwerer, da diese Liste maßgebliche Änderungen am Stellenplanentwurf vorsehe sowie weitere ausgabenwirksame und in ihrer Wirkung den Hebesatz der Grundsteuer B erhöhende Maßnahmen enthalte.
Die WGS werde versuchen, bei den am 4. November anstehenden Haushaltsberatungen gegenüber dem jetzigen Haushaltsentwurf Einsparungen vorzunehmen, die eine Erhöhung des Hebesatzes verringern, im besten Fall komplett unnötig machen.
Weiterhin weise die WGS darauf hin, dass sich der Schuldenstand der Gemeinde innerhalb des nächsten Jahres von 4,7 Millionen auf 16,6 Millionen am 31. Dezember 2024 erhöhen werde. „Natürlich sind viele der geplanten Investitionen unabwendbar, so zum Beispiel die Ertüchtigungen der Tiefbrunnen oder der lang ersehnte Neubau des Sport- und Kulturzentrums Schloßborn.“ Allerdings seien bereits Nachverhandlungen über die Höhe des Kreis-Zuschusses von zwei Millionen Euro angekündigt.