Satzungen einhalten

Da sich in der letzten Zeit Grundstückseigentümer bei der Errichtung von Zäunen und Mauern nicht an geltende Satzungen hielten oder keine Genehmigungen beantragten, gab es Bußgelder und Abrissverfügungen. Ziel der Satzung ist es, negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu verhindern, die durch zu hohe Mauern oder geschlossen wirkende Zäune entstehen können. In dieser Einfriedungssatzung ist ein klarer Rahmen für die Höhe und die gestalterische Ausführung vorgegeben. Auskunft gibt es unter 06195 803-970, zudem kann die Einfriedungssatzung auf der städtischen Internetseite unter www.kelkheim.de/Bürgerservice/Satzungen/Planen und Bauen aufgerufen werden.



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