Sie zitieren in Ihrem Artikel „Demokratie ist kein bloßer Besitz, sondern muss aktiv verteidigt werden“ (KeZ 5) ein älteres Ehepaar mit den Worten „Wir sind hier, weil wir nicht tatenlos zusehen wollen, wie wir wieder Verhältnisse wie ‘33 bekommen“. Gemeint ist damit wohl die Reichstagswahl vom März 1933, durch die die NSDAP an die Regierung kam. Die NSDAP hat aber weder bei der Reichstagswahl im Juli 1932 (Stimmenanteil 37,3%) noch bei der Reichstagswahl im März 1933 (Stimmenanteil 43,9%) die parlamentarische Mehrheit im Reichstag erreicht. Sie kam nur durch eine Koalition mit der DNVP (Stimmenanteil 8%) an die Regierung.
Erst das sogenannte Ermächtigungsgesetz ebnete der NSDAP den Weg in die Diktatur, weil es der Koalitionsregierung erlaubte, Gesetze ohne das Parlament (Reichstag) zu beschließen. Allerdings war dafür eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag zur Änderung der Weimarer Verfassung notwendig.
Nur zusammen mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien Zentrum, Bayerische Volkspartei und Deutsche Staatspartei kam diese Mehrheit zustande.
Dieser formal-demokratische Putsch kann sich so nicht wiederholen.
Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben Vorkehrungen getroffen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Artikel 20 Grundgesetz festgelegt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke durch Wahlen aus und wird durch Gesetzgebung (Bundes- und Landtag), der vollziehenden Gewalt (Bundesregierung und nachgeordnete Behörden) und der Rechtsprechung (Gerichte) ausgeübt (Grundsatz der Gewaltenteilung). Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Anders als 1933 die Weimarer Verfassung darf der Artikel 20 unseres Grundgesetzes nicht geändert werden. Das legt Artikel 79 Absatz 3 GG unwiderruflich fest.
Außerdem können verfassungswidrige Parteien vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, nachdem es deren Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen im Grundgesetz, die eine Wiederholung des formal-demokratischen Putsches von 1933 verhindern, ist natürlich die Wachsamkeit der Wählerinnen und Wähler in unserer Demokratie erforderlich.
„Denn wer in der Demokratie schläft, der wacht in der Diktatur auf“ (Urheber unbekannt). Dies gilt meiner Meinung nach gegenüber allen Parteien, die zu demokratischen Wahlen zugelassen sind.
Burkhard Mundt
Kelkheim