Neues bei der Abfallentsorgung

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es Neuerungen in Sachen Abfallentsorgung.

Foto: Stadt Bad Soden

Kelkheim (kez) – Gleich zwei Neuerungen gelten seit Januar 2025 in Sachen Abfallentsorgung: Textilien dürfen gemäß einer EU-Richtlinie nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden und kompostierbare Biomülltüten aus Kunststoff dürfen nicht mehr in die Biotonne.

Textilien gehören in Kleidercontainer

Seit dem 1. Januar ist es nicht mehr erlaubt, alte Textilien im Restmüll zu entsorgen. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss damit rechnen, dass falsch befüllte Tonnen nicht geleert werden können.

Textilien – auch beschädigte Stücke – müssen ab sofort in Altkleidercontainern gesammelt werden. Die Regelung betrifft neben Kleidung auch Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge. Ziel ist es, diese Materialien nicht mehr zu deponieren oder zu verbrennen, sondern sie wiederzuverwenden oder zu recyceln.

Gegen Störstoffe im Biomüll

Da unsachgemäße Entsorgung von sogenannten Störstoffen, wie beispielsweise Kunststoff, im Biomüll ein echtes Umweltproblem darstellt, geht der Gesetzgeber jetzt dagegen vor und verbietet unter anderem die Verwendung von kompostierbaren Plastikbiomülltüten in der Biotonne. Die grünen Plastikbiomülltüten sind zwar kompostierbar, allerdings sind diese nach der Verarbeitung noch nicht vollständig zersetzt, so dass Plastikrückstände im Biomüll übrig bleiben. Diese Störstoffe haben die Biogasanlagen in der Vergangenheit vor große Probleme gestellt. Neben der Verunreinigung des Komposts, schädigen Störstoffe auch die Verbrennungsanlagen, erhöhen die Verarbeitungskosten und beeinträchtigen den gesamten Produktionsablauf. Dies hat ebenfalls negative Folgen für die Umwelt.

Müllwerker sind aus diesem Grund vom Gesetzgeber ab sofort dazu aufgerufen, den Inhalt von Biotonnen bei der Abholung stärker zu kontrollieren und gegebenenfalls stehen zu lassen. Eine gute Alternative zu den grünen Plastiktüten sind braune Papierbiomülltüten oder einfaches Zeitungspapier.



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