Hessen (as) – Kumulieren und Panaschieren?! Dass es sich hierbei nicht um ein neues Kartenspiel handelt, sondern „irgendwas mit Wählen“ zu tun hat, wissen wohl die allermeisten. Bei vielen hört es mit dem „irgendwas“ aber auch schon auf. Dabei bietet dieses Wahlsystem, das bei der Kommunalwahl in Hessen am 15. März seinen 25. Geburtstag feiert (Premiere 2001), den Bürgern so weitgehende Beteiligungsrechte, wie sie diese bei keiner anderen Wahl haben – ausgenommen die Direktwahl des Bürgermeisters. Die Wähler haben bei der Kommunalwahl so viele Stimmen, wie es Sitze im jeweiligen Parlament gibt. Im Falle der Stadtverordnetenversammlung in Kelkheim sind das 45 Stimmen und für den Kreistag des Main-Taunus-Kreises sind es auf dem zweiten großen Wahlzettel sogar 81 Stimmen. Aber keine Angst: Man muss nicht alle Stimmen vergeben – im Prinzip reicht auch ein Kreuzchen pro Wahlzettel.
Wenn man jedoch seine Stimmen geschickt ausreizen möchte, ist das Wahlsystem doch irgendwie ein Kartenspiel. Der Wähler kann mit seinen Stimmen steigern und er kann mischen. Das Kumulieren (Anhäufen) ist in diesem Falle das Steigern, denn jeder Kandidat kann bis zu drei Stimmen erhalten, deswegen gibt es auf dem Wahlzettel auch drei Kästchen hinter jedem Namen. Das Panaschieren (Mischen; abgeleitet von dem französischen Verb panacher) wiederum bedeutet, dass der Wähler seine Stimmen auch auf Kandidaten mehrerer Wahlvorschläge oder Listen (ein Wahlvorschlag/eine Liste ist die Partei bzw. Wählergemeinschaft) verteilen kann.
Es gibt sogar die Möglichkeit, neben Kandidaten verschiedener Parteien zusätzlich auch eine Liste anzukreuzen. Dann gehen keine Stimmen verloren für den Fall, dass man – hier wieder das Beispiel Kelkheim – nicht alle 45 Kreuzchen hinter einzelnen Kandidaten vergeben hat. In diesem Fall werden die übrigen Stimmen von oben nach unten an jene Kandidaten der angekreuzten Liste verteilt, die noch kein oder mehrere Kreuzchen erhalten haben. Aber Achtung: Man kann sein Blatt, sprich den Stimmzettel, auch überreizen. Wer zwei Listen ankreuzt, macht seinen Stimmzettel ungültig. Wenn aus Versehen ein Kreuzchen zu viel bei den Kandidaten gemacht wird, was durchaus passieren kann, dann kann der Stimmzettel eventuell „geheilt“ werden – aber das ist ein Thema für den einzelnen Wahlleiter und wird hier nicht weiter verfolgt.
Um das Wahlsystem zu verdeutlichen, helfen immer Beispiele bzw. drei typische Wähler.
Der bequeme Wähler
Macht wie bei allen anderen Wahlen einfach sein Listenkreuz. Dann erhalten alle Kandidaten von oben nach unten jeweils eine Stimme. Sind dann noch Stimmen übrig (weil ein Liste weniger Kandidaten aufgestellt hat, als es Plätze im Parlament gibt – was häufig der Fall ist), geht es wieder oben los und die Kandidaten erhalten eine zweite (und eventuell auch noch dritte Stimme). So machen es im Übrigen durchschnittlich zwei Drittel der Wähler, nur ein Drittel kumuliert oder panaschiert.
Wer eine Liste ankreuzt, darf im Übrigen auch Kandidaten streichen, die dann keine Stimme erhalten. (mehr dazu unten)
Der informierte Wähler
Er kumuliert und panaschiert – Kenntnis, wer für welche Themen eintritt und persönliche Sympathien gehen ihm über die Parteitreue. Bei 45 Stimmen kann man fünfzehn Kandidaten je drei Stimmen geben (natürlich sind auch andere Mischverhältnisse möglich).
Der informierte Wähler gibt seine Stimmen an Kandidaten aus den unterschiedlichsten Parteien bzw. Wählergruppen, von denen er sich verspricht, dass diese auch künftig „seine“ politischen Ansichten und Anliegen unterstützen. Häufig werden die Kandidaten „querbeet“ aus dem eigenen Stadtteil gewählt, weil man sich hier eine besondere Kompetenz für die örtlichen Angelegenheiten verspricht und dem Stadtteil eine stärkere Stimme geben möchte.
So können auch Kandidaten, die von ihrem Listenplatz her geringe Chancen hatten, plötzlich doch in die Gemeindevertretung einziehen – und umgekehrt.
Der gerissene Wähler
Er kennt sich auch gut aus, hat aber vielleicht noch eine Rechnung offen mit Politikern, die seine Erwartungen nicht erfüllt haben. Er kreuzt die Liste seiner „Haus-und-Hof-Partei“ an, um keine Stimme zu verschenken, panaschiert vielleicht auch ein wenig, nutzt dann aber vor allem die Möglichkeit, Kandidaten der angekreuzten Liste zu streichen. Diese erhalten dann von ihm gar keine Stimme mehr, egal wie weit oben sie in der Liste stehen.
Stimmabgabe vorbereiten
Tipp: Den Muster-Wahlzettel als „Spicker“ ausfüllen und mit in die Wahlkabine nehmen, um ihn auf den Original-Wahlzettel zu übertragen. So gehen keine Stimmen verloren und kein Kandidat vergessen. Den Muster-Wahlzettel gibt es in den Bürgerbüros und auf den Homepages der Städte und Gemeinden.
Und wie wird ausgezählt?
Die Kommunalwahl ist eine Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl. „Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen jeweils enthaltenen Personenstimmen zugeteilt; die Reihenfolge aus der Listenaufstellung spielt keine Rolle. An der Sitzverteilung nehmen alle Wahlvorschläge teil, eine Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) gibt es nicht. (Quelle: wahlen.hessen.de)
Der ursprünglich geplante Wechsel auf das d’ Hondtsche Höchstzahlenverfahren, das die Zersplitterung der Parlamente auf viele kleine Fraktionen verhindern sollte und die kleinen Parteien benachteiligt hätte, ist nach einer sogenannten Normenkontrollklage der FDP erst im Januar vom Hessischen Staatsgerichtshofs kassiert worden.
So stellt das bestehende Verfahren am 15. März alle Bewerber gleich – und ermöglicht eine möglichst exakte Übertragung der Stimmenverhältnisse auf die Sitzverteilung in den Parlamenten. So sollte Demokratie sein – und da die Macht vom Volke ausgeht, sollte sich auch niemand mehr mit der Begründung vor dem Wählen drücken, dass er nicht wisse, wie das funktioniert mit dem Kumulieren und Panaschieren.
