Kelkheim (iba/ju) – Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hatte am 26. Februar eine Sondersitzung einberufen. Anlässlich des Bürgerbegehrens zum geplanten Baugebietes „Hornau-West“ wurde (wiederholt) im Rathaus gestritten und diskutiert, die beiden großen Blöcke – ukw hier, CDU, SPD, FDP und Freie Wähler dort – waren sich (wiederholt) nicht einig in der Sache und dieses Mal wohl auch nicht einig in Bezug auf die Rechtssicherheit.
70 Millionen als Stein des Anstoßes
Stimmt die geschätzte Summe von rund 70 Millionen an Kosten für das Baugebiet und die „Gagernspange“ genannte Umgehungsstraße? Hätte das Bürgerbegehren so formuliert werden dürfen? Und inwieweit hat die in dem Bürgerbegehren genannte (eventuell falsche?) Summe die Unterschriftensammlung beeinflusst? Hätten auch genauso viele Kelkheimer unterschrieben, wenn in dem Bürgerbegehren keine Summe genannt worden wäre? Ist der Bürgerentscheid also zulässig oder gegebenenfalls unzulässig? Aus diesen Hätte-wenn-und-aber-Fragen leiteten die Befürworter des Baugebietes zumindest ihre Zweifel ab, es soll Rechtssicherheit geschaffen werden – was aller Voraussicht erst nach den Sommerferien möglich sein wird.
Bürgermeister Albrecht Kündiger wollte diese Zweifel nicht gelten lassen: „Zumindest ist die Zahl der 70 Millionen ja nicht irgendwoher gekommen, die ist von einem Stadtverordneten genannt worden. In der Unterschriftensammlung ist die Summe auch nicht großartig thematisiert worden.“ Er bezog sich damit auf die Diskussion zum selben Thema im Dezember 2025, diese Diskussion bezog sich wiederum auf Patrick Falks (FDP) Eigeninitiative 2024, als er bei einem Kollegen, der im Straßenbau beschäftigt ist, nachgefragt hatte, was ein Projekt in einer solchen Größenordnung wohl kosten möge. Dass Falk damit einen solchen Stein ins Rollen bringen würde, war ihm damals wohl auch noch nicht klar, aber einen einmal rollenden Stein hält man nicht mehr so schnell auf.
Kündiger weiter: „Der Abgeordnete Falk hat das in der Stadtverordnetenversammlung damals gesagt. Unwidersprochen. Das wurde auch von verschiedenen Medien wiedergegeben. So oder so werden wir aber früher oder später eine politische Entscheidung treffen müssen. Ob das für einige hier nach dem 15. März (der Tag der Kommunalwahlen) vielleicht einfacher wird, kann ich nicht sagen. Aber ich kann sagen: Das kommt auf uns zu, das ist unvermeidlich. Alles weitere wäre eine Verzögerung. Die Bürger wollen doch auch immer, dass sich politische Entscheidungen nicht ewig hinziehen. Wir müssen irgendwann – am besten schnellstmöglich – in der Lage sein zu sagen: Das Bürgerbegehren ist zulässig oder ist eben nicht zulässig.“
Dr. Michael Hellenschmidt von der SPD (die ebenfalls für das Bauprojekt „Hornau West“ ist) wollte zumindest eines von Kündigers Argumenten nicht gelten lassen: „Wenn ich jeder haltlosen Zahl und jeder nicht-bewiesenen Behauptung widersprechen müsste, käme ich zu gar nichts, das mache ich nicht.“
Vernachlässigbar oder irreführend?
Auch für den Ersten Stadtrat Dirk Hofmann ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach: „Mehrheitlich wurde sich an der Formulierung der 70 Millionen gestoßen. Man muss in der Begründung eines Bürgerbegehrens sauber unterscheiden, was eine Tatsache ist und was eine Meinung. Ich bin der Meinung: Diese Zahl, diese 70 Millionen, haben zumindest bei einigen die Abstimmung beeinflusst. Darum müssen wir meiner Meinung nach ein Rechtsgutachten einholen. Ob diese Zahl dann stimmt, wird abzuwarten sein.“ Zur Untermauerung ihrer Position holten die Befürworter des Bauprojektes den Gesetzestext heraus, § 8b Abs. 3 S 2 HGO besagt:
„[...] Dabei muss gewährleistet sein, dass die angegebene Begründung nicht zur Verfälschung des Bürgerwillens führt. Sie darf deshalb nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein.“
Um das zu klären, soll nun ein Gutachten her, eines, dessen Erstellung nach der Schätzung von Dirk Hofmann zwischen drei und sechs Monaten dauern würde; und eines, das die Stadt Kelkheim wieder Geld kosten wird.
Carsten Schrage von der CDU (aktueller Wahlkampfslogan: „Sinnlose Ausgaben? Kann man sich sparen!“) wünschte sich ein solches Rechtsgutachten ebenso: „Ich würde mich auf die Rechtssicherheit eines Gutachtens freuen, gerade da ich eben kein Jurist bin.“ Zur ganzen Diskussion, zu der angeblichen Summe und zur Situation der Feuerwehren an sich ergänzte Schrage außerdem: „Wir haben dem Kollegen nicht widersprochen, als diese 70 Millionen in den Raum gestellt wurden, das ist richtig. Wie so oft, wenn hier etwas gesagt wird, wir widersprechen nicht jeder fragwürdigen Formulierung. Außerdem sind bei diesen 70 Millionen etwaige Fördermittel noch gar nicht mit eingerechnet.
Und zu der eben angesprochenen möglichen Sanierung der Feuerwehren, da, wo sie jetzt sind: Wenn wir die Feuerwehr nicht in Hornau-West bauen, müssen wir die woanders bauen, beziehungsweise sanieren. Diese Kosten verschwinden also nicht einfach.“
Das Gutachten kommt – aber wann?
Die ukw-Fraktionsvorsitzende Doris Salmon schlug vor, auf Volkes Stimme zu hören („Warum haben Sie so Angst vor einem Bürgerentscheid? Vielleicht sollten wir die Hornauer einfach mal fragen, was sie für zumutbar halten.“), ihr ukw-Kollege Dr. Maximilian Alter – ein studierter Jurist – konnte an den geschätzten Kosten und an der Formulierung in dem Bürgerbegehren nichts Irreführendes finden („Das ist eine Scheindiskussion.“), Albrecht Kündiger pochte auf eine schnelle Lösung („Ich möchte darum bitten, dass wir so schnell wie möglich zu einer Entscheidung kommen. Wenn wir erst einmal ein Gutachten abwarten müssen, wird das bestimmt bis nach den Sommerferien dauern.“).
Schließlich wurde doch abgestimmt, die ukw zog gegen die Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Freie Wähler den Kürzeren, der Antrag ging mit sieben (dafür) zu vier (dagegen) zu null (Enthaltungen) durch, ein Rechtsgutachten soll dann nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Auftrag gegeben werden. Mit dessen Ergebnissen kann man wahrscheinlich irgendwann im Herbst rechnen.
Denn, um es voraus zu nehmen, das Parlament hat am vergangenen Montag dem Beschluss des Ausschusses gegen die Stimmen der ukw und Ivaloo Schölzel zugestimmt.
In der Kelkheimer Stadtverordnetenversammlung wurde fast zwei Stunden lang über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das geplante Baugebiet „Hornau-West“ gestritten. Inhaltlich ging es um juristische Details, politische Grundsatzfragen und nicht zuletzt um Wahlkampf-Rhetorik. Eine Entscheidung zu Gunsten des Bürgerbegehrens fiel am Ende nicht – stattdessen soll nun ein Rechtsgutachten eingeholt werden. Das Verfahren verzögert sich damit um mehrere Wochen.
Drohbrief sorgt für Entsetzen
Überschattet wurde die Debatte jedoch von einer deutlich ernsteren Entwicklung: Stadtverordnetenvorsteherin Julia Ostrowicki (SPD) berichtete zu Beginn der Sitzung, sie habe im Zusammenhang mit dem Thema einen Drohbrief erhalten. Darin sei sie gewarnt worden, nachts vorsichtig zu sein – man werde ihr sonst zeigen, „was der Bürgerwille sei“. Der Brief wurde der Polizei übergeben.
Ostrowicki nutzte die Sitzung für einen eindringlichen Appell. Angesichts weltweiter Konflikte erscheine es ihr befremdlich, dass eine kommunalpolitische Frage in dieser Weise eskaliere. Es gehe hier nicht um Leben und Tod, sondern um eine politische Entscheidung, über die man respektvoll streiten müsse. Sie kritisierte nicht nur den anonymen Drohbrief als klare Grenzüberschreitung, sondern auch den rauen Ton in sozialen Medien, wo Mandatsträger teils als „Totengräber der Demokratie“ bezeichnet würden. Ihre Hoffnung richtete sie auf ein „gemeinsames Korrektiv“ der Bürgerschaft, um die Debatte wieder zu versachlichen.
70 Millionen als juristischer Knackpunkt
Der Vorfall macht deutlich, wie stark emotionalisiert das Thema inzwischen ist – und wirft die Frage auf, wie belastbar die politische Diskussionskultur vor Ort noch ist. Unabhängig von der Sachfrage steht hier das demokratische Miteinander selbst auf dem Prüfstand.
Inhaltlich entzündete sich der Streit vor allem an einer Formulierung im Bürgerbegehren. Dort werden die geplanten Kosten für „Hornau-West“ mit rund 70 Millionen Euro angegeben. Die Bürgerinitiative (BI) hat 2.335 gültige Unterschriften eingereicht – ausreichend für einen Bürgerentscheid. Die Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und FWK hält jedoch die genannte Kostenzahl für problematisch, da sie nicht abschließend verifiziert sei und potenziell Einfluss auf die Unterschriftensammlung gehabt haben könnte. Eine Juristin des Hessischen Städte- und Gemeindebundes bezeichnete die Passage als „nicht unproblematisch“, riet aber nicht ausdrücklich von einer Zulassung ab, wie Ivaloo Schölzel nüchtern feststellte.
Rechtssicherheit oder Aufschiebung?
Statt einer unmittelbaren Entscheidung soll nun die Kommunalaufsicht ein weiteres Gutachten erstellen. Der ursprünglich ins Auge gefasste Termin für einen Bürgerentscheid im Juni ist damit vom Tisch. Kritiker sehen darin eine Verzögerungstaktik, Befürworter sprechen von notwendiger Rechtssicherheit.
Die politische Auseinandersetzung verlief teils scharf. Vertreter der CDU betonten die Entwicklungs- und Förderchancen des Baugebiets und warfen der ukw Wahlkampfgetöse vor. Juristische Kniffe wurden ins Feld geführt, wie zum Beispiel die Aussage von Fabian Beine, ohne die abgeschlossenen Vorprüfung des Magistrats, dürfte das Parlament gar nicht über das Bürgerbegehren entscheiden. Dinge, die nicht direkt vor Ort überprüfbar waren. Die ukw wiederum sieht im Vorgehen der Mehrheit eine Missachtung des Bürgerwillens und pocht auf die unmittelbare Zulassung des Begehrens. Auch innerhalb der Debatte über die Kostenangabe gingen die Einschätzungen weit auseinander: Während die ukw argumentiert, die BI habe lediglich öffentlich genannte Zahlen wiedergegeben, zweifeln andere an der juristischen Tragfähigkeit dieser Darstellung. Das Ergebnis stand dann fest, der Antrag auf Stattgebung des Bürgerbegehrens von der ukw wurde abgelehnt.
Am Ende steht weniger eine inhaltliche Klärung als eine Vertagung. Deutlich geworden ist jedoch, dass der Konflikt längst über die Frage eines Baugebiets hinausgeht. Es geht um Vertrauen in Verfahren, wie Gianina Zimmermann (ukw) in kurzen Worten feststellte, um den Umgang mit direkter Demokratie – und um die Frage, wie kontrovers eine Kommune streiten kann, ohne dass demokratische Grundregeln beschädigt werden.
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