Königstein (el) – „Wir sehen uns vor Gericht!“ – ein Satz, wie er bestimmt schon vielfach bei einem dieser Hollywood-Gerichtsverfilmungen gefallen ist. Im Falle von Almut Boller, ehemalige Kurbad-Geschäftsführerin, und der Stadt Königstein war das am vergangenen Montag zwar nur ein Gütetermin, der vom Gericht angesetzt wurde. Dennoch bleibt festzuhalten, dass Almut Boller eine Statusklage zur „Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft und Befristungskontrolle“ anhängig gemacht hat. Zu ihren Gründen sagt sie Folgendes: „Anfang März 2017 musste ich feststellen, dass ich noch als Geschäftsführerin der Kur-GmbH im Handelsregister eingetragen war. Das bedeutet, dass ich – trotz der Abberufung als Geschäftsführerin am 10.10.2016 – weiterhin noch potenziellen Haftungsrisiken bis Mitte März 2017 ausgesetzt war, die sich ja auch auf die persönlichen Bereiche auswirken können. Auf meine Anfrage bei der Kur-GmbH erhielt ich ein Schreiben des Geschäftsführers der Kur-GmbH mit dem Inhalt, dass mich die Eintragung in das Handelsregister ja ‚nicht beschweren‘ würde.“ Außerdem habe er ihr unverhohlen mitgeteilt, dass es noch unbezifferte Zahlungsansprüche gegen sie gäbe, über die der Aufsichtsrat entscheiden würde und er habe ihr zudem einen offensichtlichen Hausfriedensbruch am Abend ihrer Abberufung im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz vorgeworfen.
Bürgermeister Helm war bei dem für den 12. Juni angesetzten Gütetermin nicht dabei, die Stadt Königstein war jedoch vertreten durch ihren Anwalt sowie den Kurbad-Geschäftsführer Thomas Rausch. Helm zeigte sich hinterher überrascht, dass zum Gütetermin von der Stadt Vergleichsbereitschaft erwartet wurde, obwohl man überhaupt keine Zeit gehabt hätte, sich darauf vorzubereiten. Dass Boller noch nach ihrem Weggang im Handelsregister eingetragen sei, sei an sich nicht ungewöhnlich und stelle auch kein Problem in Bezug auf die Haftung dar, sie hafte deshalb nicht für die Gesellschaft. Wenn überhaupt, dann hätte die Stadt Nachteile aus diesem Umstand gehabt. Interessanterweise sei Frau Boller, so weit er wisse, immer noch bei der IHK als Vertreterin der Königsteiner Kur-Gesellschaft und Mitglied der Vollversammlung geführt. Was die Zahlungsansprüche betreffe, so könne er zwar keine genauen Angaben dazu machen, doch die Grundlagen dafür seien nicht überraschend und Frau Boller durchaus bekannt. Almut Boller sagt ihrerseits, dass sie in einem Schreiben vom 24. Mai 2017 um Konkretisierung der Zahlungsansprüche gebeten und bis heute noch keine Auskunft erhalten habe, obwohl der Aufsichtsrat nach ihrer Kenntnis in der Zwischenzeit dreimal getagt habe. Jedenfalls habe sie sich, weil sie sich bis heute nicht vorstellen könne, woraus sich die Zahlungsansprüche ergeben sollten, letztendlich dazu entschlossen, eine Statusklage zur „Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft und Befristungskontrolle“ anhängig zu machen. Die Klage sei durch ihren Anwalt Gregor Münter am 21. März 2017 beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht worden. Der erste Gütetermin sei für Ende April vorgesehen gewesen. Der Anwalt der Gegenseite habe jedoch darum gebeten, die Güteverhandlung zu verschieben, sodass das Gericht dann den Termin auf den 12. Juni 2017 festgelegt habe.
Viel hängt nun ab davon, ob das Arbeitsgericht entscheidet, ob es zuständig ist und die Klage von Almut Boller überhaupt verhandeln kann. Bis Mitte August soll eine diesbezügliche Entscheidung getroffen werden. Wenn die Zuständigkeit vorliegt, dann dürfte der Kammertermin drei bis vier Monate später erfolgen.
Almut Boller. „Ich hoffe, dass die Verhandlung am Arbeitsgericht stattfindet, und dass es mir unabhängig davon gelingt, in den nächsten Monaten einen Teil meiner Reputation, die besonders durch den Polizeieinsatz und die anschließenden Verlautbarungen verlorenen gegangen ist, wiederzugewinnen.“ Entscheidend für die Ermittlung der Zuständigkeit ist natürlich die Frage, ob Almut Boller bloße Angestellte oder Geschäftsführerin war. Im letzteren Fall wäre das Arbeitsgericht nicht zuständig und die Klage würde wahrscheinlich abgewiesen werden, denn die Grundlage, auf der die Klage beruht, wäre hinfällig, da laut Helm eine Gesellschaft frei in der Entscheidung sei, sich von einem Geschäftsführer zu trennen. „Weisungsgebunden“ sieht für Leonhard Helm anders aus. Boller habe sich jeglicher Weisung entzogen und das könne man auch belegen. Auch die Angelegenheit mit dem Polizeieinsatz im Kurbad hätte man laut Helm anders lösen können, wenn sich Frau Boller daran gehalten hätte, das Kurbad danach nicht zu betreten.
Dass ein möglicher Rechtsstreit nun wahrscheinlich auch in den Wahlkampf von Bürgermeister Helm hineinfällt, der vor Kurzem bekanntgegeben hatte, für eine dritte Amtszeit kandidieren zu wollen, habe sie so nicht beabsichtigt, sagt Almut Boller, Helm denkt natürlich anders darüber und sieht schon eine Verbindung. Grundsätzlich sei eine Klage in dieser Art nur innerhalb von 21 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses möglich, so Boller.
Wie bekannt, habe ihr Vertrag am 28. Februar 2017 geendet, daraus habe sich der 21. März ergeben. Alle weiteren Termine würden vom Gericht festgesetzt. Die Einflussmöglichkeiten auf die Termine seien gering. Helm ist eher der Auffassung, dass es Almut Boller um eine Generalabrechung gehe, wovon seiner Meinung nach auch die 50-seitige Klageschrift zeuge, die Almut Boller ruhig offenlegen solle.