Vorsorge-Fachanwälte informierten im Königsteiner Salon

Viele brauchbare Tipps zur Vorsorgeplanung gaben die Erbrechtsspezialisten Roth & Maulbetsch
Foto: Maria Decker

Königstein (pf) – „Vorsorge treffen – Zukunft gestalten“, so lautete das Thema des Königsteiner Salons, zu dem die Stiftung Childaid Network zwei Fachanwälte für Erbrecht ins „Haus der Begegnung“ eingeladen hatte. Es ging um so ernste und sensible Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament und Vermächtnis, also Themen, die ganz unmittelbar mit der Vorsorge für das Ende des Lebens, mit Krankheit und Tod verknüpft sind. Dennoch wurde an diesem ebenso informativen wie spannenden Abend so viel gelacht wie selten beim Königsteiner Salon.

Das lag an den beiden Fachanwälten für Erbrecht Thomas Maulbetsch und Wolfgang Roth aus dem badischen Obrigheim, die Dr. Martin Kasper, Gründer und ehrenamtlicher Vorstand von Childaid Network, eingeladen hatte. Sie zählen zu den Top-Anwälten auf ihrem Fachgebiet und erwiesen sich nicht nur als kompetente, sondern auch als humorvolle Referenten. Sie verstanden es, die schwierigen Themenbereiche anhand von treffenden Beispielen aus ihrer Praxis kurzweilig auf den Punkt zu bringen.

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht: „Keine auslegungsfähigen Formulierungen wie ‚Wenn es mir schlecht geht …‘ verwenden.“ Das war das erste, was Thomas Maulbetsch seinen Zuhörerinnen und Zuhörern mit auf den Weg gab. Auch die Formulierung „Ich will keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reiche heute nicht mehr aus, weder in einer Patientenverfügung noch in einer Vorsorgevollmacht, betonte er. Denn im Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof in einem Präzedenzfall entschieden, dass es in jedem Krankheitsfall einer genauen Konkretisierung bedarf.

Daher sollte sich jeder von und mit seinem Arzt beraten, sich bis ins kleinste Detail festlegen und anschließend seine Patientenverfügung vom Arzt bestätigen lassen, riet Maulbetsch. Das erleichtere auch dem Arzt im Krankenhaus die Entscheidung. Als Formulierung, die in keinem Fall fehlen sollte, nannte er „Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei infauster Prognose“. Das bedeute „austherapiert“, die Ärzte sind mit ihrem Latein am Ende.

Eine Patientenverfügung und ein Testament müssen jeweils nur einmal mit Ort und Datum unterschrieben werden, betonte der Fachanwalt. Für die Umsetzung des letzten Willens aber sollte jeder einen Bevollmächtigten und zusätzlich einen Ersatzbevollmächtigten benennen. Da kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel, die jeder haben sollte, nicht nur Alleinstehende und ältere Menschen, auch Jüngere und Ehepartner, denn ab dem 18. Lebensjahr mit der Volljährigkeit ist jeder allein für sich verantwortlich. Und durch Eheschließung werden die jeweiligen Partner nicht automatisch zu gesetzlichen Vertretern.

Gesundheitsvorsorge, Vermögensvorsorge, Postvollmacht und Aufenthaltsbestimmung sind Themenbereiche, die in der Vorsorgevollmacht zu regeln sind. Sie bedürfen keiner notariellen Beglaubigung. Die ist nur bei Immobiliengeschäften und Handelsgewerben notwendig, erläuterten die Experten. Themen, die geregelt werden sollten sind außerdem, in welches Heim man möchte, was mit dem Haustier geschehen soll und der Bestattungswunsch. Denn wenn dieser nur im Testament steht, sei es oft schon zu spät, gab der Anwalt zu bedenken. Die Testamentseröffnung sei in der Regel später als die Beerdigung. „Und wenn dann darin steht, man wolle eingeäschert werden, müssen die Angehörigen notfalls den Sarg wieder ausgraben lassen, um den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen.“

Sehr interessant waren auch die Ratschläge, wie man Streit unter Familienangehörigen vorbeugen und anfallende Erbschaftssteuern minimieren oder sogar ganz umgehen kann; dass man pflegenden Familienangehörigen keinen Auftrag erteilen, sondern sie um die Gefälligkeit der Versorgung bitten sollte, damit sie nicht notfalls haften; dass man nicht nur den Erben, sondern immer auch einen Ersatzerben benennen sollte, damit das Vermögen nicht durch die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge an jemanden fällt, der es auf keinen Fall bekommen sollte und wie Vermächtnisse zu handhaben sind. Die Anwälte warnten vor dem Entstehen von Erbengemeinschaften und gaben Tipps, wo Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente aufbewahrt werden sollten, damit sie im Notfall sofort gefunden werden können.

Bereitwillig beantworteten Thomas Maulbetsch und Wolfgang Roth während ihrer Vorträge, in der Pause und auch anschließend noch die Fragen des sehr interessierten Publikums. Der anregende Abend bewies, dass Childaid Network mit der Wahl des auf den ersten Blick eher trocken erscheinenden Themas für seinen „Königsteiner Salon“ genau ins Schwarze getroffen und viele Menschen angesprochen hat, die sich genau damit auseinandersetzen und beschäftigen.

Alle Informationen sind auch nachzulesen in der kostenlosen Broschüre der beiden Fachanwälte. Ebenso hat die Stiftung Childaid Network eine Broschüre zum Thema „Gemeinnützig Vererben“ zusammengestellt. Beide Broschüren können unter info[at]childaid[dot]net nachbestellt werden.



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