Die Führerscheinstelle des Landratsamtes in Bad Homburg v.d.H. und das Königsteiner Bürgerbüro weisen darauf hin, dass es ab sofort zwei unterschiedliche Internationale Führerscheine gibt:
Das bekannte Dokument, das drei Jahre gültig ist (Grundlage ist ein Abkommen von 1968) und
ein weiteres Dokument, das nur ein Jahr gültig ist (Grundlage ist ein Abkommen von 1926).
Die meisten ausländischen Staaten gehören dem Abkommen von 1968 an und akzeptieren den schon bekannten Internationalen Führerschein. Diesem Abkommen sind aber nicht alle Staaten beigetreten. Einige Länder, die nur das Abkommen aus 1926 ratifiziert haben, akzeptieren nur den Internationalen Führerschein mit einjähriger Laufzeit. Es handelt sich hierbei um folgende Länder:
Ägypten
Argentinien
Chile
Indien
Libanon
Mexiko
Peru
Sri Lanka
Syrien
Thailand
Türkei
Es wird empfohlen, sich vor jeder Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Einreisebestimmungen/Führerscheinhinweise des jeweiligen Landes zu informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherhe....
Zur Beantragung des Internationalen Führerscheines im Bürgerbüro Königstein wird der EU-Kartenführerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild, der Personalausweis/Nationalpass und für Nicht-EU-Bürger der elektronischen Aufenthaltstitel benötigt. Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Gebühr beträgt 14,30 Euro.