Anatolischer Hirtenhund braucht Erlaubnis

Besitzer eines „Anatolischen Hirtenhundes“ brauchen eine Erlaubnis zur Haltung, erinnert aus gegebenem Anlass das Ordnungsamt. Die Rasse fällt seit vergangenem Jahr unter den Rassestandard „Kangal-Hirtenhund“ und wird damit nach Paragraf 2, Absatz 1 Nr. 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hunde VO) als gefährlicher Hund eingestuft und fällt unter die Erlaubnispflicht. Alle „Anatolischen Hirtenhunde“, die vor dem 31. Dezember 2019 gehalten wurden, sind davon befreit. Bis zum 30. Juni 2020 muss die Haltung des Hundes schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Die Halter bekommen eine Bestätigung, die dann immer mitgeführt werden muss.



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