Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle!“: „Die Nerven im Rathaus liegen blank“

Königstein – In seiner jüngsten öffentlichen Äußerung zum Thema hat Bürgermeister Leonhard Helm die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Philosophenweg für alle!“ nach deren Feststellung bezichtigt, „alle anders Denkenden mundtot zu machen“, mit „Taschenspielertricks“ zu arbeiten und „Angst vor der Wahrheit zu haben“ (siehe KöWo 47). Es gehöre sich eigentlich nicht für einen Bürgermeister, derart aggressiv auf ein Bürgerbegehren zu reagieren, das – als demokratisches Mitwirkungsrecht der Bürger an der Kommunalpolitik – in der hessischen Gemeindeordnung vorgesehen ist. Zudem sei es sowohl vom Hessischen Städte- und Gemeindebund als auch vom Hessischen Städtetag als uneingeschränkt zulässig bezeichnet worden, so nun die Replik der Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Man habe sich etwas mehr Respekt und Zurückhaltung seitens des Bürgermeisters bei der Wahrnehmung demokratisch verbriefter Rechte erwartet. Er sei schließlich der Bürgermeister aller Königsteiner und nicht nur der Sprecher der vier Fraktionen, die den angegriffenen Vertrag seinerzeit abgesegnet hätten. So sehe die Bestimmung über Bürgerbegehren in der hessischen Gemeindeordnung vor, dass der Bürgerentscheid entfalle, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschlösse. Das wäre in diesem Fall die Aufhebung des angegriffenen Vertrages gewesen.

Diese Vorschrift sei dem Bürgermeister offensichtlich nicht bewusst gewesen, als er behauptete, die Initiatoren hätten den Bürgerentscheid „gerne eingespart“ und „alle anders Denkenden mundtot“ gemacht. Die Initiatoren zeigten sich höchst verärgert über diese Wortwahl des Bürgermeisters, die dazu beitrage, das politische Klima innerhalb der Stadt zu verschlechtern. Damit beleidige er die über 1.600 Königsteiner Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt hätten und deren Absicht es keineswegs gewesen sei, „alle anders Denkenden mundtot“ zu machen. Diese Königsteiner*innen hätten deutlich gemacht, dass sie mit dem Vertrag, den die Verwaltung ausgehandelt hatte, eben nicht einverstanden sind und hätten etwas mehr Respekt verdient. Sie verwahren sich weiterhin gegen die Behauptung des Bürgermeisters, sich mit der Wahl des Namens des Bürgerbegehrens „Philosophenweg für alle!“ eines „Taschenspielertricks“ bedient zu haben. Mit dieser Anschuldigung unterstreiche der Bürgermeister einmal mehr, dass er mit dem Rechtsinstitut des Bürgerbegehrens offensichtlich nicht vertraut sei. So haben sich die Initiatoren bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens an den Leitfaden des Vereins „Mehr Demokratie“, Landesverband Hessen (Wintergasse 15, 35321 Lauterbach Hessen) gehalten. Darin heißt es: „Zuerst sollten Sie dem Bürgerbegehren einen griffigen Namen, z. B. „Rettet das XY Gebäude“ geben. Diesen Namen sollten Sie in der Öffentlichkeitsarbeit auf Ihren Materialien verwenden. Bei der Namensgebung können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen.“

Die harte Attacke des Bürgermeisters gegen diese zulässige Namensgebung zeige, dass die Angst vor dem Bürgerentscheid doch wohl sehr tief sitze. Daher wohl auch die Bemühungen, das Narrativ zu verbreiten, der Philosophenweg werde geschlossen, wenn der angestrebte Vertrag nicht zustande komme. Das sei aber in dieser Verkürzung schlicht falsch, solle nur die Bürger verunsichern und Angst schüren. Richtig sei vielmehr, dass der jetzige Zustand bestehen bleibe, wenn der Vertrag nicht geschlossen werde – und im jetzigen Zustand sei der Philosophenweg für jedermann frei zugänglich.

Insofern sei der Titel des Bürgerbegehrens völlig richtig und habe nichts mit einer „falschen Werbeaussage“ zu tun, wie der Bürgermeister behauptet. Sein Vergleich mit einer Zigarettenwerbung liege völlig neben der Sache, meinte Hedwig Schlachter. Es sei zwar richtig, dass Kronberg gedroht habe, den Weg einseitig zu schließen, wenn der Vertrag nicht unterzeichnet würde. Es sei aber keineswegs ausgemacht, dass die Drohung auch in die Tat umgesetzt würde, wie Bürgermeister Helm versuche glauben zu machen. Wer das politische Geschehen verfolge, wisse sehr gut, dass Ankündigungen bzw. Drohungen nicht unbedingt Taten folgen müssten.

Außerdem sei es keineswegs gesichert, dass Kronberg auch das Recht habe, den Weg einseitig schließen zu dürfen, nur weil er zu einem großen Teil auf Kronberger Gebiet liege. Schließlich könne Königstein auch nicht einseitig die B 8 auf seinem Gebiet schließen, nur weil es der Durchgangsverkehr störe.

Ziel des Bürgerbegehrens oder des Bürgerentscheids sei es vielmehr, den Vertrag mit Kronberg und der Opel-Zoo Stiftung neu zu verhandeln mit dem Ziel, den Weg für alle Bürger offen zu halten. Als Kompromiss zugunsten des Zoos gäbe es schon seit Jahren einen einstimmigen Beschluss der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung, den Weg in den Nachtstunden zu schließen. Der jetzige Vertrag, der das Durchgangsrecht nur für Königsteiner und Kronberger Bürger vorsehe, schaffe zwei Klassen von Bürgern. Die Privilegierten dürften den Weg kostenlos benutzen, während die anderen zahlen müssten. Das sei keine gute Lösung.

Es sei zudem auch noch keineswegs sicher, ob der vorliegende Vertragsentwurf überhaupt zustande käme, da Königstein die Bedingung gestellt habe, eine zweite Eingangskasse auf Höhe des Kamelgeheges vorzusehen – der Direktor des Zoos habe aber schon durchblicken lassen, dass er damit nicht einverstanden sei. Auch aus diesem Grunde wäre eine Zustimmung zu dem Bürgerentscheid durchaus ein Vorteil für die Verwaltung. Sie könne dann mit größerem Rückhalt aus der Bevölkerung einen Vertrag neu verhandeln. Die Verhandlungsposition, die der Bürgermeister in der Begründung zu dem Vertragsentwurf noch als eingeschränkt bezeichnet habe, werde durch den positiven Bürgerentscheid also entscheidend verbessert. (hhf)



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