CDU Königstein: Akteneinsicht ist kein politisches Kampfinstrument

Königstein (kw) – Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königstein hat dem von der ALK beantragten Akteneinsichtsausschuss nicht zugestimmt, weil der Antrag rechtlich unzulässig war und ein laufendes Verfahren ohne klaren Prüfauftrag betraf. Zuvor hatte die CDU angeboten, gemeinsam an einem rechtssicheren Antrag mitzuwirken. Dieses Angebot wurde jedoch nicht wahrgenommen. Der Vorwurf, die Bürgermeisterin habe etwas zu verbergen, ist aus Sicht der CDU haltlos und politisch irreführend.

In der öffentlichen Debatte wird derzeit zum Teil der Eindruck erweckt, die Bürgermeisterin habe im Zusammenhang mit Fördermitteln zur Klimaanpassung etwas zu verbergen. Dieser Vorwurf entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Von Beginn an wurden die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Veranstaltungen in die Neugestaltung der Innenstadt einbezogen. Zudem wird in jeder Sitzung des Bau- und Umweltausschusses regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet. Tatsächlich ging es in der Stadtverordnetenversammlung daher nicht um fehlende Transparenz, sondern um die Frage, ob ein Akteneinsichtsausschuss rechtmäßig und sinnvoll eingesetzt wird.

Ein Akteneinsichtsausschuss ist nach der Hessischen Gemeindeordnung an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden. Er dient der nachträglichen Kontrolle abgeschlossener Vorgänge, etwa dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass etwas schiefgelaufen ist. Er ist ausdrücklich nicht dafür gedacht, die laufende Arbeit des Magistrats dauerhaft zu begleiten oder zu überwachen.

Der ursprüngliche Antrag der ALK war nicht datiert und benannte weder einen klaren Zeitraum noch einen abgeschlossenen Vorgang. Um dennoch zu einer sachlichen Klärung zu kommen, hat die Bürgermeisterin der ALK frühzeitig die Hand gereicht und vorgeschlagen, den vorläufigen Fördermittelbescheid vom April 2024 als möglichen Prüfgegenstand heranzuziehen – ein Vorgang, der mit gutem Willen als abgeschlossen hätte gewertet werden können. Statt diesen konstruktiven Ansatz aufzugreifen, wurde der Antrag jedoch nachträglich auf den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Stadtmitte“ am 23. Oktober 2025 ausgeweitet.

Dieser Beschluss steht zwar in einem sachlichen Zusammenhang mit der Entwicklung der Innenstadt, ist jedoch kein Bestandteil des Fördermittelverfahrens und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fördergenehmigung selbst. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Akteneinsichtsausschuss lagen damit weiterhin nicht vor.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass zahlreiche Änderungen an der Planung der Innenstadt nicht aus der Verwaltung heraus erfolgt sind, sondern auf Anträge und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung selbst zurückgehen, an denen jede Fraktion teilnehmen konnte.

Die CDU-Fraktion hat frühzeitig ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit signalisiert. Daniel Georgi, Fraktionsvorsitzender der CDU Königstein, erklärt: „Wir haben bereits im ersten Haupt- und Finanzausschuss angeboten, gemeinsam an einem rechtssicheren und klar abgegrenzten Antrag zur Akteneinsicht mitzuwirken. Dieses Angebot wurde nicht wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass es nicht um eine sachorientierte Klärung, sondern um eine politische Zuspitzung geht.“ Eine Unterstützung anderer Fraktionen war für die Annahme des Antrags ohnehin nicht erforderlich, da bereits die Zustimmung einer einzelnen Fraktion ausreicht.

Instrument der nachträglichen Kontrolle

Thomas Boller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und selbst leitender Angestellter im öffentlichen Dienst, betont: „Gerade wer Verwaltung kennt, weiß, dass eine Bürgermeisterin nicht frei entscheiden kann, ob sie Akteneinsicht gewährt oder nicht, sondern strikt an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Rechtsbindung dient dem Schutz der Zuständigkeiten und der Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Laufende Verfahren dürfen daher nicht durch pauschale Akteneinsicht begleitet werden. Akteneinsicht ist ein wichtiges Instrument der nachträglichen Kontrolle abgeschlossener Vorgänge, aber kein Mittel zur dauerhaften Begleitung oder politischen Instrumentalisierung der Arbeit des Magistrats.“

Die CDU-Fraktion steht ausdrücklich für Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und eine klare Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Verwaltung. Dazu gehört auch, rechtlich unzulässige oder unzweckmäßige Anträge abzulehnen – selbst dann, wenn sie öffentlich emotionalisiert werden. Der Versuch, aus einem rechtlich fehlerhaften Akteneinsichtsantrag den Eindruck mangelnder Transparenz oder gar einer Vertuschung zu erzeugen, ist politisch unseriös und leistet einer sachlichen Debatte über die Entwicklung der Innenstadt keinen Dienst. Entscheidend ist daher nicht die Unterstellung eines Fehlverhaltens, sondern die Einhaltung rechtlicher und sachlicher Maßstäbe, so die CDU Königstein.



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