Droht der Stadt auch in diesem Jahr eine Wasserknappheit?

Die Hochbehälter – hier in Schneidhain – sind in diesem Frühjahr gut gefüllt.

Foto: Stadt Königstein

Königstein (gs) – Auf der Webseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Die ergiebigen Niederschläge in den Monaten März und April sorgten zwar verbreitet für steigende Grundwasserstände, allerdings auf einem für die Jahreszeit immer noch zu niedrigen Niveau.

Niedriger Grundwasserspiegel in Hessen

Nach vier zu trockenen Monaten in Folge (Mai bis August) und einem erheblich zu nassen September endete das zurückliegende „hydrologische Sommerhalbjahr 2022“ mit einem etwas zu nassen Oktober. Die von Mai bis August andauernde Trockenheit hatte zu deutlich sinkenden Grundwasserständen und einem Höhepunkt der Niedrigwassersituation im August 2022 geführt. Erst die ergiebigen Niederschläge im September sorgten vielerorts für erste Entspannung und eine Trendwende beim Grundwasser. Für die Regeneration des Grundwassers ist das von November bis Ende April andauernde „hydrologische Winterhalbjahr“ von besonderer Bedeutung. In dieser Zeit, in der die Vegetation ruht und die Verdunstung aufgrund niedrigerer Temperaturen geringer ausfällt, kann das Niederschlagswasser größtenteils versickern. Trotz der seit September letzten Jahres zu beobachtenden Entspannung im Grundwasser (Hessen) wird das für diese Jahreszeit übliche Grundwasserstandsniveau weiterhin an vielen Messstellen in Hessen deutlich unterschritten und es besteht nach wie vor ein beträchtliches Defizit. Die aktuell noch immer schlechte Grundwassersituation in Hessen sei dabei nicht nur auf den trockenen Witterungsverlauf des Jahres 2022, sondern im Wesentlichen noch immer auf das hohe Niederschlagsdefizit des extrem trockenen Jahres 2018 und die trockenen Folgejahre 2019 und 2020 zurückzuführen.

Droht erneut die Wasserknappheit?

Im vergangenen Jahr warnten die Königsteiner Stadtwerke bereits zu Jahresbeginn vor einer Trinkwasserknappheit, weil absurd hohe Verbrauchswerte gemessen wurden. Fast 3.500 m³ Trinkwasser wurden täglich abgegeben – normal wären für diese Jahreszeit maximal 2.500 m³ gewesen, so die Stadtwerke. Der eindringliche Appell nutzte allerdings nicht viel – zwar ging der Verbrauch zurück, dennoch blickte die Stadt mit Sorge auf die zunehmend „unverhältnismäßige“ Verwendung von Trinkwasser. „Intensive Gartenbewässerung und die inzwischen weit verbreiteten privaten Swimmingpools und Becken sind Hauptursache für den unverhältnismäßig gestiegenen Verbrauch“, erklärte die Pressesprecherin der Stadt im vergangenen Jahr. Angesichts der allgemein gesunkenen Grundwasserstände in Hessen stellt sich nun die berechtigte Frage, wie gut die Reservoire der Stadt Königstein in diesem Jahr überhaupt gefüllt sind und ob auch 2023 mit Wasserknappheit in den Sommermonaten gerechnet werden muss.

Stadtwerke geben (vorerst) Entwarnung

Schaut man auf die Webseite der Stadtwerke Königstein, so ist dort zu erfahren, dass diese ein ca. 116 km langes öffentliches Rohrnetz mit ca. 4.200 Hausanschlüssen betreibt. Für die Wassergewinnung und Aufbereitung unterhalten die Stadtwerke sieben Brunnen, zwei Schürfungen, vier Stollen, sieben Hochbehälter und fünf Aufbereitungsanlagen. Alleine die Hochbehälter haben ein Gesamtspeichervolumen von ca. 8.000 m³. Zum Ausgleich von Versorgungslücken, die nicht über die eigenen Wassergewinnungsanlagen der Stadt Königstein im Taunus abgedeckt werden können, kann ein begrenzter Fremdbezug über den „Wasserbeschaffungsverband Taunus“ erfolgen.

Die Situation zu Beginn dieses Jahres sei bisher mit der im Jahr 2022 nicht zu vergleichen, so Peter Günster, Technischer Betriebsleiter der Stadtwerke Königstein. Aufgrund der Niederschläge (seit Januar ca. 300 mm Niederschlag in Königstein) stelle sich die Situation sehr viel entspannter dar. Entsprechend moderat seien auch die Verbrauchszahlen mit „normalen“ ca. 2.500 m³ Tagesabgabe. Wegen der hohen Tagesabgaben von bis zu 3.500 m³ im Frühjahr vergangenen Jahres hatten die Stadtwerke deshalb bereits im Mai 2022 Gegenmaßnahmen eingeleitet, denn diese Verbrauchsmengen können über einen längeren Zeitraum einfach nicht geliefert werden. „Zusammenfassend kann man aber sagen, dass das Problem hier nicht das Wasserangebot ist, sondern der zeitweise sehr hohe Wasserverbrauch der Bürger, der sehr stark von der Witterung abhängig ist. Ein moderater Verbrauch zur Deckung der menschlichen Bedürfnisse hat uns als Trinkwasserversorger auch in den letzten trockenen Jahren keinerlei Probleme bereitet“, so Günster. Es gelte aber nach wie vor, dass Trinkwasser bei länger ausbleibenden Niederschlägen nicht für die Rasenbewässerung oder Ähnliches verwendet werden sollte, da ansonsten der Verbrauch einfach zu stark ansteige.

Bereits im März dieses Jahres informierten die Stadtwerke im Rahmen des „Weltwassertages“ nochmals über einen sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser. Weiterhin wurde über die Stadt die Zisternenförderung erweitert, damit ein Anreiz zur Speicherung von Regenwasser für die Nutzung als Brauchwasser geschaffen wird – dies entlastet die Stadtwerke als Trinkwasserversorger.

Staffelung der Wasserpreise

Immer wieder gibt es die Forderung, Haushalte und gewerbliche Verbrauer, die einen überdurchschnittlichen Verbrauch haben, mit höheren Gebühren heranzuziehen. Bürgermeister Leonhard Helm: „Die Wassergebührenabrechnung – wir reden hier von Gebühren und nicht von Preisen – unterliegt dem kommunalen Abgabengesetz (KAG). Eine Staffelung der Gebühren ist nach dem KAG nicht möglich.“

Die Stadt Königstein hat das mehrfach prüfen lassen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schrieb dazu an die Stadt Königstein, mit den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sei eine ist eine Staffelung der Wassergebühren leider nicht zu vereinbaren. Konkret sagt das Ministerium: „Im Ergebnis verbietet sich aufgrund des gesetzlich angeordneten Wirklichkeitsmaßstabs die Regelung verbrauchabhängiger Gebühren. Diese können aufgrund der Regelung in Paragraph 10 Absatz 4 des KAG auch nicht ,ausnahmsweise‘ durch ökologische Gründe oder sonstige Merkmale gerechtfertigt werden.“

Bei zukünftigem unvernünftigen Verbrauchsverhalten der Bevölkerung bliebe den Stadtwerken nur die Möglichkeit, dies im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung zu sanktionieren, wobei die Verantwortlichen vorher immer an die Vernunft der Menschen appellieren und zunächst weiter aufklären werden.

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