Keine städtische Hoheit über Bundesstraßen

Die Themen Sicherheit, Lärmminderung, Tempolimit und Schadstoffreduzierung sind in einer Kurstadt naturgemäß ein großes Anliegen. Daher wurden auch auf Anregung der Stadt erste Maßnahmen in die Lärmminderungsplanung des Landes aufgenommen und nun mit neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch teilweise umgesetzt. Allerdings müssen noch weitere Maßnahmen folgen. Insbesondere die Bundesstraße 455, Abschnitt Bischof-Kaller-Straße, steht dabei ganz oben auf der Tagesordnung. Hier liegen zwei Schulen und zwei Senioreneinrichtungen – an sich Grund genug für ein Tempolimit. Allerdings liegen solche Maßnahmen nicht in der Kompetenz der Stadt. Deshalb ist die Stadt beim Hochtaunuskreis vorstellig geworden, und auch das Regierungspräsidium hat sich im Interesse der Stadt eingeschaltet.

Zuständigkeiten im Straßenverkehr

Immer wieder werden insbesondere im Internet, aber auch in anderen Medien gerade in Wahlkampfzeiten Falschinformationen verbreitet, was Angelegenheiten der Zuständigkeit im Straßenverkehr betrifft.

Dies veranlasst Bürgermeister Helm, die gesetzlich klar geregelte Frage der Zuständigkeit für Anordnungen zur Anbringung von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten (Tempolimits, Halteverbote etc.) nochmals öffentlich richtigzustellen: Der Bürgermeister der Stadt Königstein ist auf allen Straßen im Stadtgebiet zuständig für die Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsregelungen. Helm: „Hierfür sind mittlerweile sieben Ordnungspolizistinnen und -polizisten im Einsatz.“

Zuständigkeit des Landrates

Die Regeln aufstellen kann der Bürgermeister allerdings nur auf bestimmten Straßen. Dies sind die Stadtstraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen. Auf den Bundesstraßen ist ausdrücklich die Verkehrsbehörde des Landrats zuständig: „Zuständig für die verkehrsrechtlichen Anordnungen an Bundesstraßen in der Ortsdurchfahrt von Gemeinden unter 50.000 Einwohnern ist der Landrat als Straßenverkehrsbehörde“, teilte das Regierungspräsidium jetzt mit.

Das Regierungspräsidium bestätigte damit die Auffassung des Bürgermeisters, der sich dabei auf § 10 der hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten beruft. Zuletzt hatte sich die Diskussion um Tempolimits auf der Bischof-Kaller-Straße und der Sodener Straße entfacht - beides Bundesstraßen, also Straßen außerhalb der Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Tempo 30 in der Stadt

Auf nahezu allen städtischen Straßen gilt bereits heute Tempo 30. Ausnahmen sind einzelne städtischen Hauptverkehrsstraßen, insbesondere die Frankfurter Straße und die Falkensteiner Straße, wo dennoch meist Tempo 40 oder sogar ebenfalls Tempo 30 gilt.

Ebenso sind auch die Landesstraßen im Stadtgebiet über die weitesten Strecken beschränkt, reine Kreisstraßen gibt es in Königstein nicht. „Mit der sonst leider nur wenig genutzten Beschränkung auf 40 km/h erreichen wir auf gut ausgebauten Verbindungsstraßen eine deutliche Verringerung von Lärm, Abgasen und Unfallgefahren, stoßen aber auf eine hohe Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer.

Diese Geschwindigkeit ermöglicht zudem eine flexible Fahrweise je nach Umständen des Verkehrs, aber auch ein gutes Durchkommen“, erläutert Helm zu der von ihm seit Jahren praktizierten Regelung, die jetzt auch große Städte wie Frankfurt am Main für sich entdecken.



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