Königstein (kw) – Alle Fraktionen im Königsteiner Stadtparlament bringen gemeinsam einen Antrag auf den Weg, mit dem die Stadt beim Bundesverfassungsgericht sowie vor den hessischen Verwaltungsgerichten Beschwerde gegen die Kappungsgrenzen bei der Einkommensteuer einlegen soll. Diese Beschwerde soll schon jetzt vorbereitet werden, um sie einreichen zu können, sobald dazu die nächste Gelegenheit besteht. Der entsprechende Beschluss wurde im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig angenommen und soll am heutigen Donnerstag abschließend in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Hintergrund ist die seit Jahren bestehende Regelung zur Begrenzung des Anteils an der Einkommensteuer, den die Kommunen vom Bund erhalten. Diese sogenannte Kappungsgrenze führt insbesondere bei einkommensstarken Kommunen wie Königstein zu erheblichen strukturellen Mindereinnahmen und schwächt dauerhaft die kommunale Finanzkraft. Aus Sicht aller Fraktionen entfernt sich die derzeitige Ausgestaltung zunehmend vom verfassungsrechtlichen Maßstab des Grundgesetzes.
Konkret zeigt sich dies für das Statistikjahr 2023: Der verteilungsrelevante Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der sich bei einer vollständigen Weiterleitung ergeben würde, würde sich für Königstein auf rund 41,5 Millionen belaufen. Aufgrund der geltenden Einkommensteuer-Kappungsgrenze wurden der Stadt hiervon jedoch nur rund 15,8 Millionen Euro zugewiesen. Daraus ergibt sich eine strukturelle Mindereinnahme von rund 25,7 Millionen Euro jährlich. (Konkret geht es aber um einen zusätzlichen Einnahme von knapp 5 Millionen Euro jährlich nach den Referenzzahlen des Jahres 2023, da im Normalfall 50 Prozent der Einkommenssteuer an die Kommune weitergeleitet wird; Anmerkung der Redaktion). Diese Zahlen verdeutlichen die erhebliche finanzielle Bedeutung der Kappungsgrenze für Königstein.
Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Kommunen gewinnt diese Frage zusätzlich an Gewicht. Für alle Fraktionen im Stadtparlament stellt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Einkommensteuer-Kappungsgrenze einen verantwortungsvollen und langfristig angelegten Schritt dar, um zu einer nachhaltigeren Finanzierung des Königsteiner Haushalts beizutragen.
Der gemeinsam gefasste Beschluss stellt sicher, dass die Stadt ohne Zeitverlust handeln kann, sobald durch eine erneute gesetzliche Änderung der Höchstbeträge die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dies wird voraussichtlich frühestens 2027 der Fall sein.
Geschlossenes Handeln
Der Magistrat wird durch den gemeinsamen Beschluss beauftragt, bereits im Vorfeld alle notwendigen Vorbereitungen dafür zu treffen.
Alle Fraktionen sind sich einig, dass das damit verbundene Kostenrisiko überschaubar ist. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind gerichtskostenfrei. Möglicherweise anfallende Kosten für externe Beratung erscheinen, wenn man die potenziell möglichen Zusatzeinnahmen betrachtet, angemessen.
Mit dem gemeinsamen Antrag senden die Fraktionen ein klares Signal: Die Königsteiner Mandatsträger handeln geschlossen, vorausschauend und verantwortungsvoll, um diesen wichtigen Faktor für die kommunalen Finanzen langfristig zu sichern.