Verlängerung Halloween
Unsere Leserin Dr. Hedwig Schachter, Vorsitzende der ALK, schreibt unter der Überschrift „Soll Königstein ,New Home of Darkness‘ bleiben?“ Folgendes:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich beschlossen, den Vertrag über die Veranstaltung des Horror-Festivals um drei Jahre zu verlängern. Im Vorfeld der Veranstaltung gab es vor allem drei Problemkreise, an denen sich die Bedenken gegen das Spektakel entzündeten. Noch im Bürgermeisterwahlkampf hatten sich alle vier Kandidaten einhellig gegen ein Horror-Festival auf der Burg als geschmacklos und unpassend für Königstein ausgesprochen.
Die Bedenken wegen Lärm, Müll, Verkehr und störendem Verhalten der Besucher haben sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Hier hatte der Veranstalter wohl angesichts der Sorgen aus der Bevölkerung Vorsorge getroffen. Allerdings werden für die Zukunft größere Besucherzahlen angestrebt, so dass diese Aspekte weiter berücksichtigt werden müssen.
Unabhängig davon passt ein Horrorfestival dieser Art nicht nach Königstein. In Zeiten eines realen, brutalen Krieges in unmittelbarer Nachbarschaft Folter und Hinrichtungsszenen als Volksbelustigung nachzustellen, ist widerlich und mehr als nur geschmacklos.
Schließlich ist auf den fehlenden Schutz der auf der Burg lebenden Fledermäuse hinzuweisen. Entgegen den Darstellungen in der Presse gibt es nach meinem Wissen kein Fledermausgutachten, dessen Vorgaben berücksichtigt wurden. Es gibt lediglich einen „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag“ vom 04.02.2024, in dem klargestellt wird, dass das Halloween-Spektakel gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, weil es Ruhestätten von Fledermäusen gefährdet oder zerstört. Im Hinblick auf dieses grundsätzliche Verbot des BNatSchG hat die Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung für die Veranstaltung für das Jahr 2024 erteilt. Diese Befreiung stand allerdings unter der Auflage, dass der Veranstalter eine „Dokumentation der Auswirkungen des Veranstaltungsablaufs auf das Einflugverhalten der Fledermäuse“ vorlegt sowie „weitergehende Untersuchungen, um abschließend zu klären, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Fledermäuse überwintern.“ Diese Untersuchungen sollen gemäß der Unteren Naturschutzbehörde dazu dienen, ggf. weiter Schutzmaßnahmen planen zu können.
Es verwundert angesichts dieser Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde, wie die Stadtverordnetenversammlung den Vertrag um drei Jahre verlängern konnte, während es von dieser Behörde nur eine Befreiung für 2024 gegeben hatte. Die Auflagen für 2024 konnten aber in diesem Jahr nicht mehr erfüllt werden. Sie müssten aber für die nächste Veranstaltung 2025 ebenso gelten.