Öffentliche Bekanntmachung

Antrag auf Einrichtung eines Innovationsbereichs in der Innenstadt von Königstein im Taunus

Die Hessische Landesregierung hat sich vor über 12 Jahren dazu entschlossen, die Innenstädte durch eine spezielle Art der Förderung zu Unterstützen. Das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) eröffnet die Möglichkeit zur Einrichtung eines Innovationsbereichs.

In Königstein hat sich eine Gruppe Hauseigentümer im Bereich der Hauptstraße, Georg-Pingler-Straße und Kirchstraße zusammengeschlossen, um auf der Basis dieses Gesetzes einen sogenannten Business Improvement District (BID) zu gründen.

Das Handlungskonzept mit allen geplanten Maßnahmen, Finanzierung, Träger sowie die Angaben zu den Grundstücken, welche in den Innovationsbereich einbezogenen sind, liegt vom 15. April bis zum 15. Mai beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Rathaus, Burgweg 5, Besucherplatz Fachdienst Planen / Umwelt, 1. Obergeschoss (vor Zimmer 116), 61462 Königstein im Taunus, während der Dienststunden montags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15.30 Uhr bis 17.45 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit ist das Handlungskonzept auch auf der Webseite http://bid-koenigstein.de einzusehen.

Dort können Sie als Grundeigentümer Anregungen zum Beispiel zum Programm vorbringen. Sie haben auch das Recht, der Einrichtung des Innovationsbereichs zu widersprechen. Beides ist auch postalisch oder per Fax möglich.

Königstein im Taunus, den 3.4.2019 Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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