Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan „ehemaliger Sportplatz BNS“, Königstein im Taunus

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 auf Antrag der Eberhard Horn Designgruppe GmbH &Co. KG die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „ehemaliger Sportplatz BNS“ beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änd. Weiterer Gesetze vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemaliger Sportplatz BNS“ aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 8, Flurstück 23/35, 23/45 und 23/48

Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, auf den genannten Grundstücken planungsrechtlich eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die gewerblichen Flächen liegen an der nördlichen Grundstücksgrenze. Das Flächenverhältnis der Nutzung ist mit ca. 75 % Wohnen und mindestens 25 % Gewerbe geplant.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Königstein im Taunus, den 5.2.2021

Der Magistrat



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