Opel-Zoo: Stadt Kronberg soll nachverhandeln

Kronberg/Königstein (pu) – Unter das mittlerweile jahrelang die Gemüter in den beiden Nachbarstädten bewegende Thema Festsetzung des durch das Zoogelände verlaufenden öffentlichen Philosophenwegs als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ‚Privatweg‘, wie es formal korrekt in der Stadtverordnetenvorlage der Stadt Kronberg im Taunus heißt, soll zumindest von Kronberger Seite zeitnah ein Schlussstrich gezogen werden. Vor diesem Hintergrund befassten sich die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) in Vorbereitung der dafür notwendigen Zustimmung des am Donnerstag, 5. November zusammenkommenden Kronberger Parlaments für den mit Datum 1. September 2020 vorliegenden überarbeiteten städtebaulichen Vertrag zwischen der „von Opel Hessische Hausstiftung“ und der Burgstadt in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Beschlussvorschlag.

Zur Erinnerung: Die Stadt Kronberg im Taunus hatte bereits mit der Vereinbarung vom 10.7./13.7.2007 mit der Von Opel Hessische Zoostiftung das Ziel anvisiert, den nahezu vollständig auf Kronberger Gemarkung liegenden Philosophenweg im Geltungsbereich des Kronberger Bebauungsplanes Nr. 123 „Opel-Zoo“ als permanent passierbare öffentliche Fußwege-Verbindung zwischen Kronberg und Königstein aufzugeben und als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung zur Nutzung durch Mitarbeiter in das Tiergehege zu integrieren. Dieses Vorhaben stieß jedoch bei Teilen der Bevölkerung beider Städte auf erheblichen Widerstand. Für Kronberger und Königsteiner Bürger war deshalb zum Ausgleich eine kostenfreie, zeitlich limitierte Durchgangsmöglichkeit und eine vergünstigte Jahreskarte ausgehandelt worden. Im Rahmen der angestrebten Fortschreibung des seit Frühjahr 2013 laufenden gemeinsamen Bebauungsplanverfahrens M 9 „Opel-Zoo“ (Königstein) beziehungsweise 123 (Kronberg) sollten dementsprechend städtebauliche Verträge zwischen den Städten Kronberg und Königstein im Taunus sowie der gemeinnützigen von Opel Hessischen Hausstiftung als Träger des Opel-Zoos geschlossen werden.

Im Dezember 2018, also vor knapp zwei Jahren, votierten Kronbergs Stadtverordnete mit 22 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und sechs Enthaltungen bereits für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Opel Zoo“ und setzten damit klare Zeichen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein jedoch knüpfte mit Beschluss vom Mai 2019 die Unterzeichnung der Verträge an die Bedingung, am westlichen Bereich des Zoos eine vollwertige dritte Zugangsmöglichkeit (nicht nur Ausgang) zu errichten. Da das jedoch der Opel-Zoo aus logistischen und Kostengründen nicht mitmacht, scheiterten die Verhandlungen. In Konsequenz des nicht erreichten Ergebnisses stimmte die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung in ihrer diesjährigen Juli-Sitzung nach Vorschlag des Magistrats mit 34 Stimmen geschlossen für die Aufhebung des Beschlusses vom 29. Mai 2019.

Alleinig

Somit führt nunmehr die Stadt Kronberg das Bebauungsplanverfahren gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 13. Dezember 2018 alleinig weiter. Dabei werden die mit der Stadtverwaltung Königstein im Interesse der interkommunalen Abstimmung erfolgte Vereinbarung und des städtebaulichen Vertrages beachtet und umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem ein abgestimmtes Parkraumkonzept, Festsetzungen zur Nutzung des Wiesenbehelfsparkplatzes und die optionale Aufnahme eines Parkdecks im Bebauungsplan. Die vertraglichen Regelungen mit der von Opel Hessische Zoostiftung für künftige Durchgangsoptionen am Privatweg werden alleinig mit der Stadt Kronberg im Taunus geschlossen.

Demnach verpflichtet sich die Zoostiftung eine kostenfreie Passierdauer von sechzig Minuten für Kronberger Bürger mittels einer Chipkarte zu gewährleisten. Außerdem gewährt die Zoostiftung weiterhin den Bürgern Kronbergs für zehn Jahre einen Rabatt von 50 Prozent auf die Jahreskarten des Opel-Zoos. Diese vertragliche Regelung kann für zehn weitere Jahre durch die Stadt verlängert werden. Der städtebauliche Vertrag, der an die Verfolgung städtebaulicher Ziele gebunden und als flankierendes Regelwerk zum Bebauungsplan zu verstehen ist, hat eine zeitlich unbegrenzte Laufzeit.

Offene Tür für Königstein

Die Stadt Königstein im Taunus kann diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus im Rahmen einer Zusatzvereinbarung gemäß § 11 des städtebaulichen Vertrages beitreten. Im Falle des Beitritts werden der Stadt Königstein sowohl das Durchgangsrecht Philosophenweg als auch die Vergünstigung für Jahreskarten zugestanden.

Forderung

So weit die nüchternen Fakten und angesichts dessen, dass die Kronberger Parlamentarier diesen Verhandlungsergebnissen bis auf die zuletzt erforderlich gewordenen Modifizierungen schon vor zwei Jahren mehrheitlich zustimmten, hätte man darauf hoffen können, dass dieser Tagesordnungspunkt vom Ausschuss relativ rasch abgehandelt worden wäre. Doch weit gefehlt! Wiederum wurde über eine Stunde lang diskutiert, nachdem der CDU-Stadtverordnete Prof. Helfried Moosbrugger die von seiner Fraktion formulierte Forderung ins Spiel brachte, zur Sicherung des Rabattmodells für die Jahreskarten für die kommenden Generationen, eine Verlängerung für die Vertragsdauer (zeitlich unbegrenzte Laufzeit) festschreiben zu lassen. Das hieße jedoch im Klartext, die Stadt Kronberg müsste nochmals nachverhandeln. Dieses Verlangen bezeichnete Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos) als geradezu peinlich. Er rückte mit allem Nachdruck vor Augen, dass es sich um einen Privatzoo handelt, der im Gegensatz zum Frankfurter Zoo keine öffentlichen Zuschüsse erhält.

Peinlich und Recht

„Wenn sie nun auf dieser Forderung beharren, muss ihnen klar, dass das im Endeffekt andere Zoobesucher tragen müssen, denn der Zoo ist auf die Eintrittsgelder angewiesen!“ Rein rechtlich gesehen wäre eine darüber hinaus getroffene Vereinbarung des Rabattmodells – eine Leistung für die Ewigkeit ohne Widerspruchsmöglichkeit – „unzumutbar und nicht rechtskonform, weil man einen Leistungsaustausch nicht unbegrenzt machen kann!“ In gleicher Weise äußerte sich die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, Sandra Poschmann.

Ungeachtet dessen hielten die Christdemokraten an ihrer Forderung fest, von sozialdemokratischer Seite wurde das als „Kuhhandel“ bezeichnet. Aus SPD-Sicht ist das Gebot der Stunde vielmehr, ein „klares positives Signal für die Zukunft des Opel-Zoos zu setzen“ angesichts dessen Wert als Bildungseinrichtung und als Arbeitgeber.

Abstimmungsergebnisse

Letztendlich stimmten sieben ASU-Mitglieder für einen leicht modifizierten CDU-Änderungsantrag bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, dass die vertragliche Regelung für jeweils zehn Jahre durch die Stadt verlängert werden kann.

Nicht durchsetzen konnte sich dagegen die Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger (KfB) mit ihrem Ansinnen, den Weg doch nicht einzuziehen, sondern außerhalb der Öffnungszeiten die Gitter schließen zu lassen. Begründet wurde der Antrag mit der „Unzumutbarkeit der Einbahnstraße“, denn die Kronberger, die künftig den Philosophenweg im Rahmen der Regelung benutzen, können ihn logischerweise nur noch Richtung Königstein gehen. Der Rückweg nach Hause ist künftig ausschließlich über den asphaltierten Fußgänger-/Radweg direkt an der B 455 entlang, den Scheibelbuschweg durch den Wald und durch den Haupteingang machbar. Eine Mehrheit fand dagegen der Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen, der eigentlich auch schon im Dezember 2018 beschlossen worden war, wonach ein ÖPNV-Konzept zur Zooanbindung ausgearbeitet werden soll.

Für den Hauptantrag votierten fünf Ausschussmitglieder bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.



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