Sieben Parteien/Wählergemeinschaften stellen sich zur Kommunalwahl

Auf die künftigen Parlamentarier und Mitglieder der Ortsbeiräte kommt reichlich Arbeit zu, beispielsweise Entscheidungen zur Zukunft des Kurbads oder zu Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen rund um das Wahrzeichen der Stadt, die Burgruine Königstein.

Fotos: Puck

Königstein (pu/kw) – 44 Tage sind es noch bis zum Wahlsonntag am 14. März. Mit ihrem Votum – entweder per Briefwahl oder dem Gang an die Wahlurne – entscheiden die wahlberechtigten Bürger*innen sowohl über die künftige Sitzverteilung der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte in Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain als auch über die Besetzung des Ausländerbeirats (mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben) für die kommenden fünf Jahre.

Die Bewerber

Zeit, einerseits einen ersten Überblick über die jüngst vom Wahlausschuss beschlossenen Bewerberlisten, zu Regularien oder Änderungen zu geben, andererseits die Ergebnisse von 2016 in Erinnerung zu rufen. Nach Information des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Königstein im Taunus treten dieses Mal sieben Parteien und Wählergemeinschaften an. Die größte Liste mit 134 Bewerbern wurde demnach von der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) eingereicht. Die CDU hat 41 Bewerber für die 37 zu verteilenden Sitze in der Stadtverordnetenversammlung aufgestellt, die SPD 19, die FDP 29 und Bündnis90/Die Grünen nominierte 17 Kandidaten. Dieses Quintett ist in der zu Ende gehenden Legislaturperiode im Parlament vertreten; im Detail die Fraktion der CDU mit 12 Sitzen, die SPD mit drei, die FDP mit sechs, Bündnis90/Die Grünen mit drei und die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) als stärkste Fraktion mit 13 Sitzen.

Erstmals ins Königsteiner Stadtparlament einziehen wollen dagegen die Kandidaten des Ortsverbands Königstein der „Alternative für Deutschland“ (AfD), die mit vier Bewerbern um die Gunst der Wähler*innen buhlen sowie die im Dezember frisch aus der Taufe gehobene Klimaliste Königstein, die mit 17 Kandidatinnen und Kandidaten aufschlägt. Katya Hengen, Fachbereichsleiterin für den Bereich Bürgerservice: „Insgesamt gab es bei der Prüfung am 15. Januar keine großen Beanstandungen bei den Listen. Drei Bewerber hatten letztendlich jedoch ihre Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, mussten daher wieder gestrichen werden.“

Briefwahl empfohlen

Mit Blick auf die Pandemie legt die Stadt Königstein den Wählerinnen und Wählern die Briefwahl ans Herz.„Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können“, erläutert Katya Hengen das Prozedere. Die Wahlbenachrichtigung werde bis Ende Februar per Post zugestellt. Der Antrag kann auch mündlich, allerdings nicht telefonisch, oder per E-Mail an Buergerbuero@koenigsteinde gestellt werden. Dabei sind die Angaben Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zwingend notwendig. Mit dem Wahlschein erhalten die Wähler*innen:

- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind,

- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,

- einen Wahlbriefumschlag,

- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild enthält, wie die Stimmen per Briefwahl abgegeben, beantragt und abgeholt werden können.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Nach Information von Katya Hengen können die Königsteiner*innen ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen. „Diese bequeme Möglichkeit sollte vorrangig genutzt werden.“ Den Link finden Interessierte ab Montag, 1. Februar auf der städtischen Homepage. Die Stadt Königstein hat darüber hinaus extra ein neues Wahlbüro neben der Villa Borgnis, Kurhaus Königstein, Hauptstraße 21 c, eingerichtet: Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können dort persönlich abgeholt werden.

Weitere Infos

Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Königstein im Taunus 37 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie jeweils 9 Stimmen für jeden Ortsbeirat.

Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).

Weitere Artikelbilder



X