Sperrmüll im April – was zu beachten ist

Am 19. April wird der Sperrmüll in Schneidhain und im Johanniswald abgeholt, am 23. April folgt die Kernstadt in Königstein und am 26. April sind Falkenstein und Mammolshain dran. Hier zur Erinnerung eine Übersicht, was bei Sperrmüll zu beachten ist.

Wann und wie darf bereitgestellt werden:

Ein Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtermin. Zudem muss der Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße – sofern dies erforderlich ist – von den reinigungspflichtigen Anliegern kurzfristig gereinigt werden.

Maximalmenge: 5,0 m³

Nicht mitgenommen werden unter anderem:

• Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl, usw.)

• blaue Säcke

• Kleinteile, wie Restmüll, Schuhe, anderen Kleinabfälle

• Gartenabfälle

• Styropor

• Altpapier und Kartonagen

• Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken

• Altreifen

• Farbeimer

Bereitgestellt werden darf:

• Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallgefäße passen und welche mit einfachen Mitteln (Zerreißen, Zerlegen, Zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (z. B. Möbel, Matratzen). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,2 m x 1,5 m x 2,5 m nicht überschreiten.

• Althölzer (unbehandelt)

• Altmetalle

Das von der Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.



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