Sperrungen am Feldberg rechtens – Königstein scheitert mit Eilantrag

Die Sperrung des Feldbergs, die bereits im vergangenen Jahr an allen schönen Schnee-Wochenenden vom Hochtaunuskreis angeordnet wurde, stellte sich immer wieder als Problem für die Bevölkerung der Stadt Königstein, insbesondere im Stadtteil Falkenstein dar: Überfüllte Parkplätze, zugeparkte Straßen und Verkehrschaos waren nur mit hohem Einsatz der Stadtpolizei halbwegs in Griff zu bekommen. Die Stadt Königstein ist deshalb gegen die Feldberg-Sperrungen des Hochtaunuskreises vor Gericht gezogen, scheiterte aber mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt.

Bürgermeister Leonhard Helm: „Wir wollten im Sinne der Lebensqualität der Königsteinerinnen und Königsteiner eine Klärung vor Gericht erwirken, da die Sperrungen die Lebensqualität und sogar die Sicherheit unserer Bevölkerung deutlich beeinträchtigen.“ Der Eilantrag wurde nun allerdings abgelehnt. Begründung ist, dass die Gemeinden weder als Sachwalterin der individuellen Rechte ihrer Bürger berufen noch zu einer Popularklage befugt seien.

Helm: „Das Urteil besagt weiter, dass die Regelung des Straßenverkehrs nicht zur Angelegenheit des gemeindeeigenen, selbstverwalteten Wirkungskreises gehöre, sondern zur Auftragsverwaltung zu rechnen sei. Wir als Stadtverwaltung müssen uns hier künftig noch stärker als reiner Sachwalter des Landes verstehen und die Interessen der Stadtverwaltung und ihrer Bürgerinnen und Bürger hintanstellen. Das hat das unmissverständlich deutlich gemacht. Im Sinne der Königsteinerinnen und Königsteiner ist das allerdings sehr bedauerlich.“



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