Die Stadtverordnetenversammlung informiert

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 11.11.2021

Die Tagesordnung der 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschriften der letzten beiden Sitzungen, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte:

Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Soziales Wohnprojekt Am Kaltenborn 8“ in der Stadt Königstein im Taunus

Dem am 19.10.2021 abgeschlossenen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Soziales Wohnprojekt Am Kaltenborn 8“ zwischen der Stadt Königstein im Taunus und Frau Marion und Herrn Gerhard Heidacker wird zugestimmt.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan „Vorhaben- und Erschließungsplan Soziales Wohnprojekt Am Kaltenborn 8“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus und somit als Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

34 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 72.1 „KTC“, 1. Änderung, Königstein; hier: Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplans K 72.1 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8

1) Für den Bereich K 72.1 „KTC“ – 1. Änderung für das Gebiet südlich des Ölmühlweges / L 3369 wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes K 72 „KTC“ aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 24,

Flurstücke: 3/1, 24/4, 24/5, 24/6, 24/8, 24/9, 24/10, 24/11, 24/12, 25/1, 30 tlw.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 47.492 m².

Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

2) Die Aufstellung soll im Regelverfahren durchgeführt werden.

3) Der Antrag der Firma KTC Kommunikations- und Trainingscenter Königstein GmbH auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes K 72 „KTC“ und die zugesicherte Kostenübernahme wird zur Kenntnis genommen.

4) Die Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass die Stadt Königstein im Taunus auf Grundlage dieses Beschlusses nicht verpflichtet ist, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans durchzuführen und/oder abzuschließen, noch wird ihre planerische Abwägung durch diesen Beschluss gebunden. Es wird eine zügige Durchführung des Verfahrens angestrebt. Bei einer Verzögerung/Einstellung des Verfahrens oder Aufhebung des Bebauungsplanes können keine Ansprüche der Firma KTC Kommunikations- und Trainingscenter Königstein GmbH oder mit ihren verbundenen Personen und Gesellschaften gegen die Stadt Königstein im Taunus geltend gemacht werden.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der SPD-Fraktion:

Jobticket für Mitarbeiter*innen der Verwaltung

Der Magistrat wird gebeten, eine Umfrage unter den Mitarbeiter*innen der Verwaltung in die Wege zu leiten, inwiefern ein Interesse für die Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiter*innen vorhanden ist. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses möglichst noch in diesem Jahr vorzulegen.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 76 „Limburger Straße II“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“ Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird als Satzung beschlossen.

3) Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“ werden als Satzung beschlossen.

4) Die Begründung, der Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Beitrag und die schallschutztechnische Untersuchung des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“ werden beschlossen.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Altstadtgestaltungssatzung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Die Beschlussvorlage wird zurück in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

12 Ja, 22 Nein, 1 Enthaltung(en)

Änderungsanträge der CDU-Fraktion:

Der im Bau- und Umweltausschuss angenommene Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.11.2021 unter Punkt 1 soll wie folgt korrigiert werden:

1) § 4 Dächer, 4.3 Dacheindeckungen unter Punkt 2 „Nicht zugelassen sind“ soll wieder ergänzt werden: f) Solarthermie- und Photovoltaikanlagen und unter Punkt 3, zweiter Absatz „Abweichend zugelassen“ soll ergänzt werden: „Ebenfalls abweichend zugelassen werden können Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf straßenabgewandten und nicht von öffentlichen Flächen einsehbaren Dachflächen oder wenn moderne unauffällige Solardachpfannen, -ziegel oder -schiefereindeckungen sich in die Dachflächen optisch und gestalterisch einpassen.“

30 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltung(en)

2) Der im Bau- und Umweltausschuss beschlossene Zusatz der FDP soll gestrichen werden: § 10 Vordächer, Sicht-, Sonnen- und Regenschutz, 10.4 Sonnenschirme Streichung des Satzes „Schirme dürfen auch in den Hessenfarben gestaltet sein“.

22 Ja, 10 Nein, 3 Enthaltung(en)

Antrag der FDP-Fraktion:

Die Villa Borgnis wird in den Regelungsbereich der Altstadtgestaltungssatzung mit aufgenommen.

33 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung(en)

Beschluss

1) Der Entwurf der Altstadtgestaltungssatzung der Stadt Königstein im Taunus in der Fassung vom 12.07.2021 wird als Satzung auf Grundlage der §§ 5 und 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 86 und 91 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.

2) Der Entwurf der Altstadtgestaltungssatzung-Baufibel wird beschlossen.

30 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung(en)

Verhandlungsmandat für die Vertragsgestaltung des Grundstückskaufvertrags und des Durchführungsvertrags zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ehemaliger Sportplatz BNS“

Antrag der CDU-Fraktion:

Der Beschlussvorschlag in der Fassung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses im Hinblick auf die energetische Ausstattung der Gebäude wird wie folgt geändert:

Die Gebäude sollen dem Effizienzhausstandard KfW 55 EE entsprechen.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 12 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der FDP-Fraktion:

Dem Mandatstext ist hinzuzufügen:

Die ursprünglich vorgesehene obere Zufahrt zur Tiefgarage soll unbedingt ausgeführt werden. Dies ist mit einer Entlastung der Parksituation im Zusammenhang mit dem Parkplatz vor dem Ärztehaus verbunden.

31 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung(en)

Beschluss

1) Die in dem Verhandlungsmandat dargestellten Grundsätze der Vertragsgestaltung werden gebilligt.

2) Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag und den Grundstückskaufvertrag über die städtischen Erschließungsflächen auf der Basis des anliegend beigefügten Verhandlungsmandats zu verhandeln und unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus abzuschließen.

22 Ja, 12 Nein, 1 Enthaltung(en)

Benennung neuer Straße/Wege im Neubaugebiet „Am Hardtberg“,

Gemarkung Königstein, Flur 7,8

Antrag der FDP-Fraktion:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, folgende Festsetzung für die Benennung folgender Straße vorzunehmen:

1) Die Straße „Auf dem Hardtberg“ erhält den Namen „Ernst-Ludwig-Kirchner-Weg“.

7 Ja, 26 Nein, 2 Enthaltung(en)

Beschluss

1) Die Straße im Neubaugebiet „Am Hardtberg“, Gemarkung Königstein, abgehend der Sodener Straße, vor Autohaus Marnet, im Kataster unter (Am Roth), Flur 8,
Flurstück 380 tlw., erhält die Straßenbezeichnung „Auf dem Hardtberg“.

2) Der Weg im Neubaugebiet „Am Hardtberg“, Gemarkung Königstein, angrenzend an den Hardtbergweg und in der Nähe vom Martin-Niemöller-Weg, Flur 8, Flurstück 380 tlw., 220 tlw., 224 und 225 erhält die Straßenbezeichnung „Kirchnerweg“.

3) Der Weg im Neubaugebiet „Am Hardtberg“, Gemarkung Königstein, angrenzend „Am Roth“, Flur 8, Flurstück 342, erhält den Namen „Neutraweg“.

Nach dem Bau der Straßen/Wege und erfolgter öffentlicher Widmung sind die entsprechenden Straßennamensschilder aufzustellen.

29 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein) – Ladekabel E-Auto –

Der Magistrat wird gebeten, zur Unterstützung der Elektromobilität sogenanntes „Laternenparken-Laden“ (PKW steht auf der Straße, Ladekabel kreuzt den Gehweg) zu erlauben, wenn der PKW nicht auf dem eigenen Grundstück stehen kann (z. B. Häuser in der Altstadt) und dafür Regelungen festzusetzen, z. B.

• Abdeckung des Kabels mittels Gummimatte oder ähnlichem,

• Verlegung des Kabels unterirdisch mit abdeckbarer Rinne,

• Verlegung des Kabels per Ausleger vom Haus;

Gegebenenfalls je nach Standortsituation unterschiedlich. Die Kosten der Maßnahme hätte der Beantragende zu bezahlen.

1 Ja, 33 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag aller Fraktionen in der Fassung des Bau- und Umweltausschusses:

Der Magistrat wird gebeten, zur Unterstützung der Elektromobilität sogenanntes „Laternenparken-Laden“ und öffentliche Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu prüfen.

31 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein) – Ladestation/Pacht –

Der Magistrat wird gebeten, zur Unterstützung der Elektromobilität keine Pachtgebühren für auf öffentlicher Fläche befindliche Ladestationen zu erheben oder nur einen symbolischen Euro. Ebenso soll auf Einnahmen aus einer möglichen Bewirtschaftung verzichtet werden. Diese Maßnahme soll auf 5 Jahre
befristet sein.

1 Ja, 34 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein): Stellplatzsatzung/Carsharing

Der Magistrat wird gebeten, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden kann, wenn je vier Stellplätze ein Stellplatz mit Lademöglichkeit und Car-Sharing-PKW geschaffen wird. Dies soll auch für Stellplätze von Häusern gelten, die nicht direkt benachbart sind, aber in fußläufiger Entfernung zueinander stehen (max. 1.000 m). Der Carsharing-PKW muss für mindestens 10 Jahre zur Verfügung stehen.

1 Ja, 33 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein) – Mülltrennung –

Nach kurzer Diskussion zog Frau Jacubowsky ihren Antrag zurück.

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein) – Kurbad –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Sanierung des Kurbades nur unter der Maßgabe der CO2-Neutralität zu gewähren oder diese nachträglich zu verlangen: Das Kurbad soll nach der Sanierung CO2-neutral betrieben werden können.

3 Ja, 29 Nein, 3 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein) – Schottergarten –

Die Verwaltung wird gebeten, Hauseigentümer per Brief oder Flugblatt aufzufordern, ihre Schottergärten oder mit Kunstrasen, ggf. auch Geovlies, bedeckten Flächen zurückzubauen und sie gemäß der Hessischen Bauordnung bzw. dem Bebauungsplan richtig anzulegen. Gegebenenfalls kann für die Erledigung in dem Text auch ein Zeitraum, z. B. ein Jahr, definiert werden. Kosten: Es entstehen Kosten für das Drucken, je nach Auflage ca. 200 Euro (für 5.000 – 10.000 Stück).

7 Ja, 27 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktionen ALK und CDU:

Die Verwaltung wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Satzung zum Verbot von sogenannten Schotter- und Kiesgärten, Kunstrasen sowie Geovlies bei Neubauvorhaben zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Satzung ist der Wortlaut der jetzigen Bebauungspläne einzubeziehen.

Diese Satzung ist, wenn formal möglich, in die bereits in Prüfung befindliche Umwelt- und Klimasatzung aufzunehmen.

29 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 16. Dezember 2021, im Haus der Begegnung statt.

Dr. Michael Hesse

Stadtverordnetenvorsteher



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